Sächsischer Inklusionspreis 2020 - bis 30. September bewerben
Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, wird 2020 zum vierten Mal den Sächsischen Inklusionspreis für Beispiele gelungener Inklusion vergeben.
Mit ihm werden Praxisbeispiele prämiert, die den Gedanken der Inklusion und die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren, das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen erfahrbar machen und zur Nachahmung anregen. Bewerben können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Vereine, Kommunen, Einrichtungen und Initiativen.
Bewerbungen können bis zum 30. September 2020 eingereicht werden. Gelungene Praxisbeispiele werden in den Kategorien "Bildung", "Freizeit & Kultur", "Barrierefreiheit & Infrastruktur" und "Verwaltung" mit einem Preisgeld von jeweils 1.000 Euro prämiert.
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