Neue Zielvereinbarungen der sächsischen Hochschulen festgelegt
Maßnahmen für eine chancengerechte und inklusive Hochschule
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) und die Hochschulen in Sachsen haben am 4. Juni 2021 neue Zielvereinbarungen für die Jahre 2021 bis 2024 festgelegt. Die Zielvereinbarungen setzen u.a. Schwerpunkte in den Bereichen familienfreundliche Hochschule, Gleichstellung und Inklusion. So verpflichten sich die Hochschulen bspw. den Frauenanteil in Führungspositionen weiter zu erhöhen sowie die Aktionspläne Inklusion fortzuschreiben und die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu stärken. Die Koordinierungsstelle steht den Hochschulen beratend zur Seite.
Mit den Zielvereinbarungen verknüpft der Freistaat drei Kernziele:
- die Verbesserung bzw. Stärkung der Qualität in Studium, Lehre und Forschung sowie der gesellschaftlichen Rolle und sozialen Verantwortung der Hochschulen
- die Erhöhung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen sowie
- die Schaffung und Gewährleistung finanzieller und personeller Planungssicherheit.
Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen den sächsischen Hochschulen und dem SMWK sind ein zentrales Instrument der Hochschulsteuerung. Die Laufzeit beträgt vier Jahre, rückwirkend vom 01.01.2021 bis Ende 2024. Die Zielvereinbarungen bilden den spezifischen Rahmen für jede einzelne staatliche Hochschule zur Schwerpunktsetzung in Studium, Lehre und Forschung und werden zur Förderung einer chancengerechten und inklusiven Hochschule genutzt.