KCS.Veranstaltungsreihe

Geschlechtervielfalt an Hochschulen

Logo der Veranstaltungsreihe zu tinklusiver Hochschule. T*I*N als Großbuchstaben sind eine Abkürzung für trans*, inter* Personen und Menschen, die sich als nicht-binäre identifizieren.

Diskussion und Workshops vom 16. bis 31. März 2023!

Obwohl längst nicht erreicht, wird das Thema ‚Gleichstellung zwischen Mann und Frau‘ von Kommunen bis Hochschulen bereits lange bearbeitet, in Sachsen ebenso wie bundesweit. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter wirken noch nicht in der Breite, wobei es mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für einen positiven dritten Geschlechtseintrag und der Anpassung des Personenstandsrechts seit 2018 eine neue rechtliche Basis für solche Maßnahmen gibt.

Ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 wurde in Deutschland zum 18. Dezember 2018 das Personenstandsgesetz geändert. Es gibt somit nun vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung. Der Beschluss des BVerfG stärkt so das Recht auf Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und kann daher auch für trans*, inter* Personen und Menschen, die sich als nicht-binär identifizieren (kurz: T*I*N), wegweisend sein.

„Viele INTA+ Personen nutzen einen selbstgewählten Namen. Dieser ist oft nicht in den Uni-Systemen (z.B. der Teilnehm*erinnenliste) geändert, da der Prozess einer offiziellen Namens-und Personenstandsänderung über das sog. ‚Transsexuellengesetz‘ (kurz: TSG) diskriminierend, langwierig und teuer ist. Eine Namensänderung über §45b PstG ist nach aktueller Rechtsauffassung nur inter* Personen vorbehalten, welche jedoch wiederum diskriminierenden und pathologisierenden Situationen für das Erlangen des notwendigen ärztlichen Attests sowie dessen Anerkennung ausgesetzt sind. […] Viele INTA+ Stud*entinnen stehen also mit einem falschen Namen (dem sog. Deadname) auf diesen Dokumenten.“ (Offener Brief des Uni-Kollektivs "Call Me by My Name", S. 1)

Geschlechtervielfalt ist Realität an und in Hochschulen. Und trans*, inter* und nicht-binäre Menschen gibt es nicht erst seit 2018. So tragen Hochschulen als öffentlich-rechtliche Organisationen die Verantwortung, Bedingungen zu schaffen, die es allen Angehörigen ermöglichen, möglichst diskriminierungsfrei zu arbeiten, zu studieren und miteinander zu interagieren (vgl. Handlungsempfehlungen der bukof 2022, S. 1).

Hierbei möchte die KCS die Hochschulen in Sachsen und darüber hinaus unterstützen. Den Anfang bildet unsere kommende Veranstaltungsreihe „Geschlechtervielfalt an Hochschulen - Diskussionen und Workshops“. Ziel des Programms ist es, das Thema Gender Diversity im Hochschulkontext sichtbarer zu machen, zu stärken und für die Bedarfe von Betroffenen zu sensibilisieren. Um im Anschluss daran Handlungsmöglichkeiten für Leitung, Verwaltung, Lehrpersonal und Student*innen zu diskutieren, um für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen ein selbstbestimmtes, diskriminierungsärmeres Arbeiten und Studieren zu ermöglichen.

Alle sächsischen Hochschulangehörigen mit und ohne Vorwissen können an den Veranstaltungen teilnehmen. Wir freuen uns auf interessierte Gäste und einen konstruktiven Austausch!

Ergänzt wird unser untenstehendes Workshop-Angebot mit Leseempfehlungen, Linktipps sowie einer Übersicht zum aktuellen Beratungsangebot an sächsischen Hochschulen.


Ansprechpartner*innen im Hochschulbereich

Beauftragte an sächsischen Hochschulen

Beauftragte an Hochschulen sind Ansprechpersonen für deren verschiedenen Angehörigengruppen. Sie sind einerseits direkte Ansprechperson bei individuellen Fragestellungen und wirken andererseits auf die Sichtbarkeit und Sensibilisierung für bestimmte Themen an der Hochschule hin.

Gleichstellungsbeauftragte

Der Paragraf 55 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetztes regelt die Wahl der dezentralen und zentralen Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen und bestimmt ihre Rechte und Aufgaben. Als übergreifende Zielstellung ist die „Herstellung der Chancengleichheit […] sowie die Vermeidung von Nachteilen […] für Angehörige der Hochschulen“ benannt.

Praktisch umfasst die Arbeit der Gelichstellungsbeauftragten vielfältige Aufgaben, die von der persönlichen Einzelfallberatung bis zur Beteiligung an der strategischen Hochschulentwicklung reichen.

Sowohl Student*innen als auch Beschäftigte können sich mit Ihren Anliegen an die Gleichstellungsbeauftragten wenden.

Gleichstellungsbeauftragte an sächsischen Hochschulen

Frauenbeauftragte

Das Amt der Frauenbeauftragten entspringt dem sächsischen Frauenfördergesetz, welches sich auf alle öffentlich-rechtlichen Einrichtungen des Landes bezieht und die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zum Ziel hat. Für alle Dienststellen, in denen mindestens zehn Frauen arbeiten, soll eine Frauenbeauftragte auf Vorschlag der weiblichen beschäftigten bestellt werden.

An Hochschulen ist die Besetzung des Amtes in Personalunion mit einer Gleichstellungsbeauftragten möglich. Praktisch ist das an den sächsischen Hochschulen häufig der Fall.

Frauenbeauftragte sind mit den Belangen weiblicher Beschäftigter betraut.

Frauenbeauftragte an sächsischen Hochschulen

AGG-Beauftragte/Beschwerdestelle

Es ist Aufgabe der Hochschulen, ihre Angehörigen vor jeder Form von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt zu schützen. Um dieser Verantwortung nachzukommen haben die Hochschulen eine Beschwerdestelle gemäß §13 des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingerichtet.  

Die Beschwerdestelle ist erste Anlaufstelle im Fall erlebter Diskriminierung und hilft Betroffenen bei deren Klärung und Bewältigung. Im Zweifel leitet sie das offizielle Beschwerdeverfahren ein.

An sächsischen Hochschulen nimmt häufig die Gleichstellungsbeauftragte oder die Antidiskriminierungsstelle Rolle der Beschwerdestelle wahr.

AGG-Beauftragte/ Beschwerdestellen an sächsischen Hochschulen

Konfliktbeauftragte

Im Miteinander von Menschen und in der Wissenschaft sind Konflikte nichts Außergewöhnliches. Um diese Konflikte lösen zu können oder Verdachtsfällen nachzugehen, braucht es manchmal Hilfe von außen. An sächsischen Hochschulen finden sich unterschiedliche Anlaufstellen für die Lösung von Konflikten.

Liegt ein Konflikt aufgrund eines wissenschaftlichen Fehlverhalten vor, gibt es sogenannte Ombudspersonen. Ombudspersonen agieren als Ansprechpartner*in, Ratgeber*in und Vermittler*in.

In Konfliktfällen, die nicht mit wissenschaftlichem Fehlverhalten zu tun haben, können sich Student*innen und Beschäftigte an einigen Hochschulen an den*die Konfliktbeauftragte wenden. Die Konfliktbeauftragten sind weisungsfrei und beraten und unterstützen Ratsuchend bei einer einvernehmlichen Lösung ihres Konflikts.

Konfliktbeauftragte an sächsischen Hochschulen

Diversity Management

In Sachsen gibt es keine landesrechtliche Bestimmung, die ein Amt der*des Diversitätsbeauftragten festschreibt. Alle Hochschulen widmen sich jedoch in ihren Initiativen unterschiedlichen Zielgruppen und sind bestrebt, ein Arbeits- und Studienumfeld zu schaffen, das Teilhabe für alle ermöglicht. Unter dem Schlagwort Diversity werden deshalb Initiativen gebündelt und Projekte mit besonderem Blick auf Intersektionalität koordiniert.

Häufig nehmen sich dieser Verantwortung ebenfalls die Gleichstellungsbeauftragten an, manchmal wird ausdrücklich ein Diversitymanagement eingesetzt.

Student*innen, Beschäftigte und Gäste der Hochschulen sind eingeladen, sich auch explizit mit Fragen und Problemstelllungen, die nicht in den sonstigen Beratungsstrukturen abgebildet sind an die für Diversität zuständigen Stellen zu wenden.

Diversity Management an sächsischen Hochschulen


Linktipps zu T*I*Nklusiver Hochschule

Empfehlungen der Koordinierungsstelle

Leitfäden für T*I*Nklusive Hochschule

Namensänderungen an deutschen Hochschulen

Buchempfehlungen aus unserer Fachbibliothek

Ewert, Felicia (2021): Trans. Frau. Sein. Aspekte geschlechtlicher Marginalisierung. Münster, edition assemblage.

Faye, Shon (2022): Die Transgender-Frage. Ein Aufruf zu mehr Gerechtigkeit. Berlin, hanserblau.

Schochow, Gehrmann et. al. (Hrsg.) (2016): Inter* und Trans*Identitäten. Ethische, soziale und juristische Aspekte. Gießen, Psychosozialverlag.

Pohlkamp, Ines (2014): Genderbashing. Diskriminierung und Gewalt an den Grenzen der Zweigeschlechtlichkeit. Münster, Unrast.

Rheinländer, Kathrin (Hg) (2015): Ungleichheitssensible Hochschullehre. Positionen, Voraussetzungen, Perspektiven. Wiesbaden, Springer.

Eckert, Lena / Martin, Silke (Hg.) (2016): Schöner Lehren - gegendert und gequeert. Marburg, Schüren.

Hille, Nicola / Hartwig, Meike (2013): Gender in der Lehre. Best-Practice-Beispiele für die Hochschule. Opladen, Budrich UniPress.

Weitere Linktipps

Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (2022): Lebenslagen von lsbtiq* Personen in Sachsen. Ergebnisse und Handlungsbedarfe.

Emmerich, Sophia / Arndt, Sam (2021): Ab heute. Der lange Weg zum eigenen Namen.