Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit in schwerer Sprache

Die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen ist bemüht, ihre Website in Übereinstimmung mit dem Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kc-sachsen.de.

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1.

Diese Website ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht alle PDFs sind barrierefrei. Nicht barrierefreie PDFs sind gekennzeichnet.

Für die Anmeldung zu unserem Newsletter verwendet die KCS aus Sicherheitsgründen und vor SPAM-Schutz ein Formular des Anbieters Mailjet. Dieses ist nicht barrierefrei. Alternativ können Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Anmeldung Newsletter" an redaktion@kc-sachsen.de senden.

Aktuell sind Informationen zur Struktur der Website und den Angeboten der Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen nicht in vollem Umfang in Deutscher Gebärdensprache und leichter Sprache vorhanden.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 5. September 2023 erstellt und am 25. Juni 2024 aktualisiert.

Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch einen  Barrierefreiheitstest der umsetzenden Agentur mindscreen. Ein BIK BITV-Test + WCAG 2.2 (Web) haben wir im Frühjahr 2024 durchführen lassen. Unsere Website erfüllt alle Anforderungen. Die Ergebnisse sind auf der Website von BIK BITV-Test (Externer Link) am 7. Juni 2024 veröffentlicht worden.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Website auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Universität Leipzig
Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen
IPF 381002
04081 Leipzig

Telefon: 0341/9730150

E-Mail: info@kc-sachsen.de

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Kontakt:

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de (Externer Link)

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Diese Erklärung gilt für die Internet-Seiten der Koordinierungs-Stelle
Chancen-Gleichheit Sachsen www.kc-sachsen.de.

Möglichst viele Menschen sollen die Seiten nutzen können.
Zum Beispiel:

  • blinde Menschen,
  • Menschen, die schlecht sehen können,
  • gehörlose Menschen,
  • Menschen, die Leichte Sprache brauchen.

Gesetz für mehr Barrierefreiheit

Es gibt ein Gesetz für mehr Barriere-Freiheit.

Barriere-frei bedeutet:
ohne Hindernisse.

Menschen mit Behinderung sollen dadurch besser mitmachen können.
Zum Beispiel:

  • bei der Arbeit
  • in der Freizeit
  • im Internet

Das Gesetz heißt:
Sächsisches Inklusions-Gesetz.

In dem Gesetz stehen auch Regeln für öffentliche Stellen.
Zum Beispiel für Behörden.

Eine der Regeln lautet:
Internet-Seiten sollen barriere-frei sein.

Die Regel heißt:
Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung, kurz BITV.

In der Regel steht:
Alle Menschen sollen Internet-Seiten einfach nutzen können.
Man muss bei barriere-freien Internet-Seiten auf vieles achten.
Zum Beispiel auf:

  • leicht verständliche Texte
  • veränderbare Schrift-Größe

Auf unserer Internet-Seite gibt es deshalb:

  • diese Erklärung zur Barriere-Freiheit,

die Sie gerade lesen

  • Information in Gebärden-Sprache
  • Information in Leichter Sprache

Fast barriere-frei

Die Koordinierungs-Stelle hat die Barriere-Freiheit der Internet-Seite
von Experten*innen testen lassen.
Die Internet-Seite ist fast barriere-frei.

Eine Barriere ist zum Beispiel:
Wir haben Hefte zu verschiedenen Themen veröffentlicht.
Die Hefte kann man sich runterladen.
Sie sind nicht in Leichter Sprache.

Probleme melden

Haben Sie Probleme bei der Nutzung dieser Internet-Seite?
Um die Probleme zu melden, rufen Sie uns an: 0341 97 30150
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@kc-sachsen.de

Schlichtungs-Verfahren

Sie haben Ihre Probleme mit der Internet-Seite gemeldet.
Und Sie sind nicht zufrieden mit der Reaktion der Verantwortlichen?
Dann können Sie sich an die Durchsetzungs-Stelle in Sachsen wenden:

Geschäfts-Stelle des Landesbeauftragten für Inklusion
der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Homepage: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de (Externer Link)

Diese Erklärung ist vom 14. August 2024.

Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache