Rechtliche Grundlagen

Aktuelles zur Gesetzgebung

Neues Sächsisches Gleichstellungsgesetz

Das neue Sächsische Gleichstellungsgesetz trat am 1. Januar 2024 in Kraft und löst das Sächsische Frauenförderungsgesetz von 1994 ab. Das neue Gesetz soll eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie mehr Aufstiegschancen für Frauen im öffentlichen Dienst schaffen. Insbesondere Frauen in Führungspositionen sollen gefördert werden. So sollen mehr Führungspositionen in Teilzeit angeboten und Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden.

Darüber hinaus soll nach § 25 Abs. 5 SächsGleiG im Jahr 2024 eine Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Inhalt von Gleichstellungsplänen (Sächsische Gleichstellungsplanverordnung - SächsGleiPlanVO) erlassen werden. Dazu hat die Staatsregierung am 6. Februar 2024 den Entwurf zur Anhörung freigegeben. Bis zum 6. März 2024 haben verschiedene Stellen die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen, unter anderem die KCS und die LaKoG.

Sächsisches Hochschulgesetz ab Mai 2023

Das neue Gesetz löst das bisherige Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz von 2013 ab. Unter anderem wird das Amt der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen durch eine gesetzliche Verankerung gestärkt und der Diskriminierungsschutz an den Hochschulen ausgebaut. Außerdem wird das generische Maskulinum im Gesetzestext abgeschafft.

Weitere Links und Informationen:

Rechtliche Grundlagen der Inklusionsarbeit an Hochschulen

Sie sind auf der Suche nach Informationen zu rechtlichen Grundlagen der Inklusionsarbeit an (sächsischen) Hochschulen?

Hier finden Sie wichtige Gesetze auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene für ein inklusives Hochschulwesen. Entdecken Sie alle relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und erhalten Sie einen Überblick über die Förderung von Chancengleichheit und Inklusion im Hochschulbereich. Unsere Seite bietet kompakte Informationen, um die rechtlichen Grundlagen der Inklusionsarbeit besser zu verstehen und zu fördern. Bitte beachten Sie, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern können. Wir hoffen, dass Sie hier wertvolle Informationen für Ihre Arbeit im Bereich der Inklusion finden.

Rechtliche Grundlagen im Freistaat Sachsen

Die rechtlichen Grundlagen der Inklusionsarbeit im Freistaat Sachsen sind vielfältig und bedeutsam. Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) macht Vorgaben für barrierefreies Bauen, das Sächsische Hochschulgesetz und das Sächsische Hochschulzulassungsgesetz schaffen die Grundlage für inklusive Bildungseinrichtungen. Das Sächsische Inklusionsgesetz (SächsInklusG) verpflichtet zur Förderung von Teilhabe und Chancengleichheit und die Verfassung des Freistaates Sachsen betont die Werte der Gleichstellung und Integration. Diese Gesetze bieten klare Leitlinien für die Gestaltung einer inklusiven Hochschullandschaft und den Schutz der Rechte aller Studierenden.

Rechtliche Grundlagen auf Bundesebene

Weiterführende Links:

Rechtliche Grundlage auf internationaler Ebene

Rechtliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit an Hochschulen

Sie interessieren sich für die rechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit an (sächsischen) Hochschulen?

Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze auf Landes- und Bundesebene, die die Grundlage für ein geschlechtergerechtes Hochschulumfeld bilden. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung von Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen. Bitte beachten Sie, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern können.

Rechtliche Grundlagen im Freistaat Sachsen

Die rechtlichen Grundlagen für die Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen im Freistaat Sachsen umfassen einschlägige Gesetze und Richtlinien, die die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit im Hochschulbereich unterstützen. Das Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) bildet die rechtliche Grundlage für die Autonomie der Hochschulen und enthält ebenfalls Regelungen zur Gleichstellung. Das Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen (SächsFFG) bildet die Grundlage für gezielte Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen im beruflichen Umfeld. Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Vergabe von Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit unterstützt gezielt den Wiedereinstieg von Frauen in die Forschung.

Übersicht: Gesetze und Verordnungen für die Bereiche Hochschule und Forschung auf den Seiten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK)

Rechtliche Grundlagen auf Bundesebene

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