Digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit: Kurzinformationen

Öffentliche Stellen in Sachsen sind seit 2019 verpflichtet, ihre Internetseite barrierefrei zu gestalten. Diese Seite soll einen Überblick darüber geben, was digitale Barrierefreiheit ist und was bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit zu beachten ist.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Die Nutzung von digitalen Medien ist, insbesondere in den letzten Jahren, ein immer wichtigerer Teil des (Hochschul-)Alltags und damit auch der Lehre geworden. Allerdings ist die Nutzung von digitalen Angeboten aufgrund von Barrieren häufig nicht uneingeschränkt für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen möglich.

Für Hochschulen in Sachsen gibt es gesetzlich festgestellte Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit, um die Teilhabe aller Hochschulangehörigen am Hochschulalltag zu gewährleisten. Digitale Barrierefreiheit hat das Ziel, Barrieren abzubauen, so dass alle Menschen Webinhalte und weitere digitale Angebote ohne Einschränkungen nutzen können. Barrierefreiheit erfordert gem. §3 I BITV 2.0, dass alle Webinhalte sowie Anwendungen

  • wahrnehmbar (Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzer*innen so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können, Vgl. Webseite einfach barrierefrei),
  • bedienbar (Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein, Vgl. Webseite einfach barrierefrei),
  • verständlich (Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein, Vgl. Webseite einfach barrierefrei) und
  • robust (Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können, Vgl. Webseite einfach barrierefrei)

gestaltet sind.

Wenn eine öffentliche Stelle in Sachsen ihrer Verpflichtung zur Umsetzung einer barrierefreien Website nicht nachkommt, gibt es für Nutzer*innen die Möglichkeit über die Durchsetzungsstelle des Landes Sachsen Beschwerde einzureichen. Mehr Informationen zu Handlungsmöglichkeiten sowie zu den Aufgaben der Durchsetzungsstelle finden Sie auf der Webseite der Durchsetzungsstelle.

Rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit

International

  • EU Richtlinie 2016/2102
  • EU-Durchführungsbeschluss 2018/1523
  • EU-Durchführungsbeschluss 2018/1524
  • EU Durchführungsbeschluss 2018/2048

Bundesebene

Sachsen

BITV: Fristen und Anforderungen für die Hochschulen

Fristen

Website der Hochschule

Inter- und Intranetseiten von Hochschulen und deren Inhalt müssen barrierefrei sein. Dies gilt für neu erstellte Internetauftritte seit September 2018 und für bereits bestehenden Internetauftritte seit September 2020. Intranetseiten, welche ab September 2019 entwickelt, oder grundlegend überarbeitet wurden, müssen seit 2019 barrierefrei zur Verfügung stehen.

Zum Inhalt von Websites gehören alle textuellen und nichttextuellen Informationen sowie alle integrierten Inhalte wie zum Bespiel Dokumente, Videos, Audiodateien und Formulare.

Dokumente der Hochschulen

Sind die Dokumente Teil des Intra- oder Internetauftritts, so haben sie die gleichen Umsetzungsfristen wie der entsprechende Intra- oder Internetauftritt.

Eine Ausnahme besteht für Dokumente, die vor September 2018 erstellte wurden und nicht für „aktive Verwaltungsverfahren“ notwendig sind.

Mobile Anwendungen, Apps der Hochschulen

Mobile Anwendungen, Apps und grafische Programmoberflächen müssen ab Juni 2021 barrierefrei zur Verfügung stehen

(Quelle: EU-Richtlinie 2016/2102)

Anforderungen an die Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen

Barrierefreie PDF-, Word- und PowerPoint-Dateien

Bei der Erstellung von PDF-, Word- und PowerPoint Dateien ist für eine barrierefreie Nutzung darauf zu achten, dass diese insbesondere von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen genutzt werden können. Um dies zu gewährleisten müssen bspw. Screenreader Text, aber auch Bilder richtig wiedergeben können.

Barrierefreie PDF-Dateien können auf der Grundlage eines barrierefreien Word-Dokuments erstellt werden. Bei Word-Dokumenten sollte bei der Erstellung auf die Nutzung von Formatvorlagen für Überschriften und Verzeichnisse geachtete werden. Während und nach dem Erstellen kann die Barrierefreiheit durch Word selbst überprüft werden.

Bei der Erstellung von PowerPoint-Präsentationen ist ebenso sinnvoll, Vorlagen bei der Erstellung zu verwenden. Bei der Gestaltung sollte insbesondere auf die Wahl einer passenden Schriftgröße und Zeilenabstand geachtet werden. Auch PowerPoint bietet die Möglichkeit die Barrierefreiheit zu überprüfen.

Einen detaillierten Leitfaden für die Erstellung von barrierefreien PDF-, Word und PowerPoint-Dateien von der TU Dresden finden Sie auf der Webseite der TU Dresden.

Barrierefreie PDFs mit OpenOffice/LibreOffice

Barrierefreie PDF-Dokumente können auch durch Textprogramme von OpenOffice/LibreOffice erstellt werden. Bei der Erstellung von Texten sollte darauf geachtet werden, Formatvorlagen bei der Strukturierung des Textes zu verwenden. Einen Leitfaden zur Erstellung von barrierefreien OpenOffice/LibreOffice-Dateien finden Sie auf der Webseite Digital Integriert.

Barrierefreier Webauftritt

Die Bedürfnisse bezüglich der Gestaltung eines Webauftritts sind, abhängig von der Beeinträchtigung, sehr unterschiedlich.
Zum Beispiel ist es für Menschen, die eine motorische Beeinträchtigung haben oder Menschen, welche einen Screenreader verwenden, wichtig, dass dieser die Struktur der Website richtig erfassen kann. Nur so kann der Inhalt richtig gelesen werden und eine Navigation ist mit einer Tastatur möglich. Weitere Kennzeichen einer barrierefreien Gestaltung sind die Möglichkeit Inhalte kontrastreicher oder vergrößert darstellen zu können sowie eine Übersetzung in leichte Sprache (In Sachsen ist es keine gesetzliche Anforderungen, jede Webseite auch in leichter Sprache anzubieten.).

Die Barrierefreiheit von Websites kann anhand eines kostenpflichtigen BITV-Test beauftragt oder mittels eines kostenfreien BITV-Selbsttest geprüft werden.

Neben den Gestaltungsanforderungen an Websites sind alle Hochschulen in Sachsen verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Startseite und jeder Unterseite ihrer Website abrufbar zumachen. Diese Erklärung muss jährlich aktualisiert werden. Ihr Inhalt muss den Stand der Barrierefreiheit, ein Feedback-Mechanismus sowie eine Verlinkung der Durchsetzungsstelle beinhalten.

Eine von der TU Chemnitz zusammengestellte Sammlung zum Thema barrierefreie Website und zur Erklärung der Barrierefreiheit finden sie auf der Webseite der TU Chemnitz. Außerdem hat das Land Sachsen eine Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik eingerichtet. Auf ihrer Website finden sich auch Vorlagen sowie Informationen rund um die Barrierefreiheitserklärung. Zur Webseite der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik Sachsen geht es über die Webseite der dzb lesen.

Barrierefreie Texte

Um allen Menschen den Zugang zum Inhalt eines Textes zu gewährleisten, müssen Screenreader Text richtig wiedergeben können. Es ist deshalb wichtig, die Texte gut durch hierarchische Überschriften zu gliedern, Informationen nicht allein durch die Farbe zu vermitteln sowie Inhaltsverzeichnisse und Alternativtexte für Tabellen zu verwenden.

Barrierefreie Bilder

Bilder sollten nur verwendet werden, wenn sie eine inhaltliche Relevanz besitzen. Wenn Bilder genutzt werden, sollte immer ein Alternativtext deren Inhalt beschreiben. Außerdem ist es wichtig darauf zu achten, dass der Inhalt des Bildes nicht allein durch Farben vermittelt wird, da diese von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen mitunter nicht wahrgenommen werden können. Einen Leitfaden zur Erstellung barrierefreier Bilder von der „Aktion Menschen“ finden Sie auf der Webseite Einfach für Alle.

Barrierefreie Video- und Audioinhalte

Bei der Nutzung von Videodateien ist es ist wichtig, Untertitel einzufügen und bei visuell übermittelten Informationen eine Audioalternative oder ein Audioskript zur Verfügung zu stellen.

Ein Leitfaden für Barrierefreie Online-Videos finden Sie auf der Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Barrierefreie Navigation

Barrierefreie Navigation kann gewährleistet werden, indem auf eine klare Gesamtstruktur des digitalen Mediums geachtet wird. Außerdem sollten nur relevante Hyperlinks genutzt werden, welche mit einem aussagekräftigen Titel versehen sind. Dies ermöglicht Screenreadern, die Verlinkung bzw. deren Inhalt verständlich zu übermitteln.

Barrierefreie interaktive und animierte Inhalte

Bei der Gestaltung von barrierefreien interaktiven und animierten Inhalten ist darauf zu achten, dass alle Formulare- und Eingabemöglichkeiten auch mit der Tastatur bedienbar sind. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Eingaben und Fehlermeldungen verständlich sind und keine Zeitbeschränkungen genutzt werden.
Für animierte Inhalte sollte eine Alternative, zum Beispiel in Form eines Textes, zur Verfügung stehen.

Barrierefreiheit im CMS

Um Barrierefreie Websites mit CMS zu programmieren, ist es ratsam ein Markup (Programmcode der Websites) zu verwenden. Dieses Markup kann die Nutzung von Websites mit assistierenden Techniken ermöglich.
Darüber hinaus sollten aber auch redaktionelle Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung genutzt werden.

Weitere Informationen zu CMS und Barrierefreiheit sind auf der Webseite der FU Berlin zu finden.

Standardanforderungskatalog Barrierefreiheit

Für die erleichterte Umsetzung der Anforderungen der BITV 2.0 und der EN 301 549 im Kontext der Dienstekonsolidierung wurde ein Standardanforderungskatalog Barrierefreiheit vom hessischen Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat entwickelt. Dieser Katalog ermöglicht es, die relevanten Normen für Soft- und Hardware im Bereich der IT-Maßnahmen des Bundes und der Länder gezielt zu identifizieren. Durch die Integration dieser Normen in das Lastenheft zur IT-Barrierefreiheit wird eine präzise Einhaltung der Vorschriften sichergestellt. Über die Webanwendung des Standardanforderungskatalogs können die einzelnen gefilterten Ergebnisse in die Dateiformate CSV oder HTML exportiert werden.

Vergabeprozess

Da die digitale Barrierefreiheit an öffentlichen Stellen gesetzlich vorgeschrieben ist, muss Barrierefreiheit auch in den Vergabeunterlagen verankert werden. Verordnungen, Normen und Standards regeln, was digitale Barrierefreiheit in IT-Lösungen bedeutet. Wollen Anbieter*innen Aufträge von öffentlichen Hochschulen übernehmen, müssen sie sich daran orientieren.

Im Rahmen des Vergabeprozesses fallen für die unterschiedlichen Hochschulorganisationseinheiten verschiedene Aufgaben an. Dabei sollte zuerst eine Strategie entstehen, die in allen Phasen des Vergabeprozesses wirksam ist und berücksichtigt wird. In den Vergabeunterlagen sollten dann alle Anforderungen an die Barrierefreiheit aufgeführt werden. Der Vergabebaustein Barrierefreiheit kann dabei unterstützen. Im Rahmen der Leistungsabnahme sollten die gesetzten Kriterien dann intern überprüft werden. Es empfiehlt sich, nach Vergabe und Projektabschluss eine Evaluation zu erstellen, deren Ergebnisse bei einer möglichen Vertragsverlängerung berücksichtigt werden.

Der Leitfaden zum Vergabeprozess der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik gibt eine detaillierte Übersicht für die Rahmenbedingungen für Beschaffung und Vergabe von IT-Lösungen.

Der BFIT-Bund hat zudem eine Handlungsempfehlung für die Ausscheibung von DGS-Videos erstellt.

Barrierefreiheit in der Lehre

Es gibt verschieden Möglichkeiten, Barrieren in der digitalen Lehre abzubauen und Teilhabe alle Studierenden zu ermöglichen. Um einen Einblick in die Situation der Studierenden zu erhalten und die Lehre an die Bedürfnisse der Studierenden anzupassen, ist es in jeden Fall wichtig, Möglichkeiten zum Austausch zu bieten.

Weitere Beispiele für die Umsetzung einer barrierefreien digitalen Lehre können sein:

  • aufgezeichnete Vorlesungen statt live-Vorlesungen zu nutzen,
  • Folien bereits vor Lehrveranstaltungen zur Verfügung zu stellen bereits hochzuladen oder
  • wichtige Abbildungen zu beschreiben.

Eine kurze Übersicht zur barrierefreien Lehre wurde von der TU Chemnitz erstellt und ist in einem PDF der TU Chemnitz (PDF) abrufbar. Die TU Dresden hat eine eigene Website zum Thema, auf der eine ausführliche Hilfestellung für barrierefreie Lehre sowie weitere hilfreiche Links veröffentlicht sind. Und in unserem Themenportal finden Sie weitere Informationen zum Thema:

Inklusion & Barrierefreiheit in der Lehre

Digitale Barrierefreiheit: Kurzinput (Video)