Audits & Förderprogramme
Als Koordinierungsstelle ist es unsere Aufgabe, die Bemühungen der sächsischen Hochschulen bestmöglich zu unterstützen und als Bindeglied zwischen Studierenden, Bildungseinrichtungen und der Umsetzung chancengerechter, diversitätssensibler und inklusiver Maßnahmen zu fungieren.
Für die erfolgreiche Umsetzung einzelner Projekte ist jedoch oftmals finanzielle Unterstützung notwendig. Aus diesem Grund stellen wir im Folgenden verschiedene Fördermöglichkeiten und -wege vor, die Hochschulen unterstützen können. Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gerne beratend und vermittelnd zur Seite.
Karriereförderung
Immer mehr motivierte und leistungsstarke Frauen mit akademischem Abschluss wollen beruflich in der Wissenschaft durchstarten. Wenn Sie eine wissenschaftliche Laufbahn und Karriere interessiert, oder Sie schon im Wissenschaftsbetrieb arbeiten, können Sie hier Unterstützung für ihren Karriereweg erhalten.
Die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen fungiert als wichtige Schnittstelle zwischen sächsischen Institutionen, Nachwuchswissenschaftler*innen, Promovend*innen und Wissenschaftler*innen. Durch eine kompetente Beratung bekommen Sie einen Einblick in die Vielzahl von Karrierefördermöglichkeiten in Sachsen und können individuell Ihre Karriere planen.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Ansprechpartner*innen, Institutionen und Mentoringprogrammen, die Sie bei Ihrem Karriereweg unterstützen können:
Mentoring-Programme an sächsischen Hochschulen
In Sachsen gibt es einige Angebote, die gezielt darauf ausgerichtet sind Studentinnen, (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen in ihrem beruflichen Werdegang zu unterstützen:
- Technische Universität Chemnitz: Mentoringprogramm „WoMentYou – Mit Mentoring zum Erfolg“
- Technische Universität Dresden: Mentoring für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Studentinnen
- Universität Leipzig: t.e.a.m.-Programmreihe
- HTWK Leipzig: Mentoring-Programm Ment4Science
- Hochschule Mittweida: NextGen
- HHL Leipzig: HHL Gründerinnen-Initiative
Förderung auf Landesebene
In Sachsen gibt es einige Angebote, die gezielt darauf ausgerichtet sind Wissenschaftlerinnen in ihrem beruflichen Werdegang zu unterstützen:
- Gleichstellungsbeauftragte Ihrer Hochschulen informieren Sie über Karrieremöglichkeiten in der Wissenschaft und bieten Beratung.
- Hochschuldidaktik Sachsen (HDS) bietet Workshops und Beratung für Lehrende an sächsischen Hochschulen.
- Career Services an den Hochschulen unterstützen den akademischen Nachwuchs durch Beratung und Seminare.
- Preise und Stipendien.
Förderung auf Bundesebene
Folgend finden Sie eine Übersicht einiger Rechercheplattformen für Stipendien.
- e-fellows.net, Das Online-Stipendium und Karrierenetzwerk
- Stipendiendatenbank des DAAD
- Stipendienlotse des BMBF
- Stipendium Plus, Begabtenförderung im Hochschulbereich
- Deutscher Bildungsserver
- Bundesverband Deutscher Stiftung
- ELFI - Servicestelle für elektronische Forschungsförderinstitutionen
- Förderberatung des Bundes
- Förderbank des BMWT
- Förderstipendien für Frauen in Wissenschaft und Forschung
Karriere und Familie
Die Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Hochschulen sowie die jeweiligen Ansprechpersonen der Studierendenwerke stehen Ihnen für Fragen rund um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zur Verfügung. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beraten Sie vereinzelt auch zu den Möglichkeiten der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Freistaat Sachsen vergibt darüber hinaus Wiedereinstiegsstipendien.
Die Förderung der Christiane Nüsslein-Vollhard-Stiftung richtet sich an den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs in Fächern der experimentellen Naturwissenschaften und bietet finanzielle Unterstützung zur Entlastung im häuslichen und familiären Bereich.
Seit 2007 vergeben die deutsche UNESCO-Kommission und L'Oréal Deutschland im Rahmen des lokalen "For Women in Science" Programms Förderungen für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen. Das Förderprogramm richtet sich dabei vor allem an in Deutschland forschende Doktorandinnen und Postdocs mit Kindern, denn gerade hierzulande führt die Gründung einer Familie noch zu häufig zur Unterbrechung oder zum Abbruch von viel versprechenden wissenschaftlichen Karrieren.
Förderprogramme in Sachsen
ESF-Plus Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa und Gleichstellung hat am 15. September 2022 die "ESF-Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027" veröffentlicht. Insgesamt stehen bis Ende 2027 rund 27 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes zur Verfügung. Die Richtlinie fördert Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben, insbesondere in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert oder strukturell benachteiligt sind.
Ziel der Förderung an Hochschulen im Rahmen von Projekten zur Förderung des beruflichen Aufstiegs von Frauen ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Entscheidungspositionen im Erwerbsleben zu unterstützen. Dazu gehört die Unterstützung bei der Nutzung individueller Potenziale und Karrierechancen sowie bei der Überwindung von Aufstiegsbarrieren in Fach- und Führungspositionen.
Gefördert wird der Auf- bzw. Ausbau von Projekten, die weibliche Fach- und Führungsnachwuchskräfte bei der Planung und Verfolgung ihrer individuellen Karrierewege unterstützen. Dazu gehören auch die Vorbereitung auf Führungsaufgaben sowie die Reflexion und Überwindung von geschlechtsspezifischen Karrierehindernissen wie z.B. Erwerbsunterbrechungen.
Förderungen der SAB
Fördermöglichkeiten im Bereich Inklusion
Fördermöglichkeiten für Forschungseinrichtungen
Richtlinie Chancengleichheit Sachsen
Das sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung stellt über die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit (Richtlinie Chancengleichheit) Mittel für Projekte zur Förderung
- der Chancengleichheit der Geschlechter in Politik, Gesellschaft und Erwerbsleben,
- der Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt,
- der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit sowie
- von Maßnahmen zur Bekämpfung von sexualisierter und sonstiger geschlechtsspezifischer Gewalt sowie häuslicher Gewalt
zur Verfügung. Die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen ist zuwendungsberechtigt.
Anreiz-Fonds Gleichstellung und Diversity (TU Dresden)
Die TU Dresden erkennt und fördert die Vielfalt ihrer Mitglieder. Um die Teilhabe an der Universität zu optimieren, hat sich die TU Dresden zur Aufgabe gemacht, nicht nur auf bestehende Problematiken und Barrieren zu reagieren, sondern auch proaktiv positive Rahmenbedingungen zu etablieren. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2023 der Anreiz-Fonds Gleichstellung und Diversity eingerichtet.
Auch für das kommende Jahr stehen wieder finanzielle Mittel zur Förderung von Gleichstellung und Diversität zur Verfügung. Eine Auswahlkommission bewertet und wählt innovative Ideen für neue Maßnahmen sowie bestehende Projekte anhand geeigneter Kriterien zur Förderung aus.
Bundesweite Förderprogramme
Förderung auf Bundesebene
Folgend finden Sie eine Übersicht einiger Rechercheplattformen für Förderprogramme:
Fördermöglichkeiten im Bereich Inklusion
Professorinnen-Programm
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat 2007 das Professorinnenprogramm ins Leben gerufen, um den Anteil von Professorinnen an den deutschen Hochschulen zu steigern. Im Juni 2012 wurde durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz die Fortführung des Programms beschlossen (Professorinnenprogramm II). Nach der Evaluation des Programms und seiner zweiten Phase wurde es im April 2017 erneut verlängert. Insgesamt wurden im Rahmen der drei ersten Programmphasen 820 Professorinnen gefördert. Auch die Verankerung von Gleichstellungsstrukturen an den Hochschulen konnte deutlich verbessert werden. Im Jahr 2021 fand eine Evaluation (PDF, nicht barrierefrei) des Programms statt. Die Ergebnisse zeigen, dass das Programm sowohl im Blick auf die Verbesserung der Gleichstellungsstrukturen als auch hinsichtlich der Anzahl der mit Frauen besetzten Professuren an den Hochschulen erfolgreich ist und positive Wirkungen erzielt.
Ab 2023 startet das "Professorinnenprogramm 2030", die vierte Programmphase, mit einer Laufzeit von acht Jahren bis 2030 und insgesamt 320 Millionen Euro Fördervolumen, auf Basis einer neuen Bund-Länder-Vereinbarung (PDF, nicht barrierefrei). Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMBF.
Professorinnenprogramm IV
- Call zum 31. August 2023 für die erste Einreichungsrunde: Im Freistaat Sachsen wurden vier Gleichstellungskonzepte positiv bewertet. Die Hochschule für Musik Dresden wurde mit dem Prädikat "Gleichstellungsstarke Hochschule" geehrt. Positiv begutachtete Hochschulen:
- Universität Leipzig
- Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
- Hochschule Mittweida
- Hochschule für Musik Dresden
Professorinnenprogramm III
- Call zum 29.05.2018 für die erste Einreichungsrunde: Im Freistaat Sachsen haben vier Hochschulen ein Gleichstellungskonzept, die Dokumentation der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts beziehungsweise ein Gleichstellungszukunftskonzept zur Begutachtung eingereicht. Die Universität Leipzig und die Hochschule Mittweida wurden positiv begutachtet.
- Call zum 29.05.2019 für die zweite Einreichungsrunde: Im Freistaat Sachsen wurden sechs Gleichstellungskonzepte, Dokumentationen der Umsetzung der Gleichstellungskonzepte beziehungsweise Gleichstellungszukunftskonzepte positiv bewertet. Die Technische Universität Chemnitz wurde zusätzlich mit dem Prädikat "Gleichstellung: ausgezeichnet" geehrt. Positiv begutachtete Hochschulen:
- Hochschule für Bildende Künste Dresden
- Hochschule Zittau/Görlitz
- Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- Technische Universität Dresden
- Westsächsische Hochschule Zwickau
- Technische Universität Chemnitz
Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt studentische Verbände und andere Organisationen im Rahmen seiner gesamtstaatlichen Verantwortung bei Maßnahmen, die Studierende als Mitglieder einer Hochschule in die Lage versetzen, ihre aus dieser Mitgliedschaft erwachsenen Rechte und Pflichten wahrzunehmen und weiterzuentwickeln.
Die Förderung im Rahmen dieser Fördermaßnahme richtet sich nach der am 15. Januar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten „Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ vom 13. Dezember 2023.
Ziel der Förderung ist es, studentisches Engagement bei der Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen von bundesweiter Bedeutung zu unterstützen, um hierdurch Beiträge zu Diskussionen und Veränderungsprozessen in der deutschen Hochschullandschaft und Teilhabe zu ermöglichen.
Die Förderung erfolgt in Förderrunden. Eine Förderrunde umfasst zwölf Monate.
Gefördert werden in jeder Förderrunde Maßnahmen, die den Austausch und die Vernetzung von Studierenden im Rahmen von Veranstaltungen (z. B. Workshops, Kongresse, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen) zu bundesweit relevanten Hochschulthemen ermöglichen und die weiteren Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen zu folgenden Themenbereichen:
- Hochschulpolitik/-strukturen (z. B. Akkreditierung, Gleichstellungsfragen, Erstsemestereinführung, First Academic Generation, Hochschulwechsel, Prüfungsordnungen, Studienbedingungen wie Ausstattung von Arbeitsplätzen und Hörsälen, Studienfachwahl, Studienorientierung, Studienunterbrechung, Arbeiten an der Hochschule als Hilfskraft),
- Ehrenamtliches Engagement an der Hochschule (z. B. Fachschaftsarbeit wie Organisation, Recht, Gewinnung von Nachwuchs etc., allgemeine Information von Studierenden über die Mitwirkung in Hochschulgremien),
- Soziale Belange von Studierenden (z. B. Studieren mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, Studieren mit Behinderung‚ Bewältigung des Studienalltags, Mental Health‘, Stress, Gesundheitsangebote für Studierende, ‚Awareness‘, Rassismus, Sexismus),
- Studienfinanzierung (z. B. Studienbeiträge, Studienförderung/-finanzierung wie Bundesausbildungsförderungsgesetz – BaföG und Stipendien, Sozialversicherung im Studium),
- Studentische Teilhabe an Forschung und Lehre (z. B. studienfachbezogene Betrachtung aktueller hochschulpolitischer Fragen mit Einfluss auf Curricula, Umsetzung und Fortschreibung des Bologna-Prozesses),
- Hochschule und Arbeitswelt (z. B. Forschungs- und Praxisbezug der Studiengänge bzw. Curricula),
- Internationaler Austausch und Vernetzung (z. B. Anerkennungspraxis von im Ausland erbrachten Studienleistungen, Voraussetzung und Vorbereitung von Auslandsstudien und -praktika, Auslandsjahr, Integration ausländischer Studierender, Förderung der internationalen Verständigung und Zusammenarbeit),
- Third Mission (z. B. demographischer Wandel, Digitalisierung, Klima, Nachhaltigkeit, neue Formen des Lehrens und Lernens, Technologietransfer, Innovation, Service Learning usw. im Hochschulkontext, d. h. Betrachtung von Bezug und Einfluss der Themen auf Hochschulen).
EU-weite Förderprogramme
EU Award for Gender Equality Champions
EU Award for Gender Equality Champions
Der EU Award for Gender Equality Champions stellt eine Auszeichnung im Rahmen des Horizon Europe Programms dar. Diese Initiative verfolgt das Ziel, Institutionen zu würdigen, die sich in herausragender Weise für die Förderung der Geschlechtergleichstellung innerhalb ihrer Strukturen eingesetzt haben.
Die Auszeichnung hebt Best Practices hervor und fördert die Integration von Geschlechtergleichstellung in die Forschungs- und Innovationslandschaft. Sie zielt darauf ab, ein Netzwerk führender Institutionen aufzubauen, die sich der Förderung der Geschlechtergleichstellung widmen und somit ein inklusiveres und gerechteres Forschungsumfeld schaffen.
Die Auszeichnung wird in drei Kategorien vergeben:
- Sustainable Gender Equality Champions: Diese Kategorie ehrt Institutionen, die sich durch ein langfristiges und wirkungsvolles Engagement für die Geschlechtergleichstellung auszeichnen.
- Newcomer Gender Equality Champions: Diese Kategorie würdigt Institutionen, die kürzlich mit der Umsetzung von Gleichstellungsplänen begonnen haben und dabei bereits bedeutende Fortschritte erzielt haben.
- Inclusive Gender Equality Champions: Diese Kategorie ehrt Institutionen, die sich durch intersektionale Ansätze auszeichnen und verschiedene Formen von Diversität neben der Geschlechtergleichstellung berücksichtigen.
Audits & Zertifikate
Ein Audit für Hochschulen ist eine Beratung, die die Internationalisierung oder Diversität einer Hochschule fördert und verbessert. Ein Audit hilft einer Hochschule, ihre Ziele und Strategien in diesen Bereichen zu definieren, zu analysieren und zu optimieren. Der Mehrwert eines Audits besteht darin, dass eine Hochschule von einer externen und unabhängigen Perspektive profitiert, die ihre Stärken und Schwächen identifiziert und Empfehlungen für ihre weitere Entwicklung gibt. Darüber hinaus kann eine Hochschule durch ein Audit ihre Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler und internationaler Ebene steigern.
audit familiengerechte Hochschule
Mit dem audit familiengerechte hochschule arbeiten Universitäten und Hochschulen aktiv an ihrem Ziel, Studien- und Arbeitsbedingungen familiengerecht zu gestalten. Mit der Auditierung haben sie sich dazu entschieden, der Vielfalt von Lebensentwürfen und Familienformen gerecht zu werden. Folgende Hochschulen in Sachsen sind als familiengerechte Hochschule zertifiziert:
- TU Chemnitz (seit 2006, reauditiert 2023)
- TU Dresden (seit 2007)
- TU Bergakademie Freiberg (seit 2023)
- HTW Dresden (seit 2014)
- HTWK Leipzig (seit 2010)
- Westsächsische Hochschule Zwickau
- Hochschule Mittweida (seit 2009)
- HfBK Dresden (seit 2022)
- Hochschule Meißen (seit 2021)
Charta der Vielfalt
Ziel der Charta der Vielfalt ist, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung der Vielfalt von Mitarbeiter*innen in der Arbeitswelt voranzubringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Die KCS zählt seit 2015 zu den Unterzeichnerinnen der "Charta der Vielfalt".
Diversity Audit
Das Audit "Vielfalt gestalten" des Stifterverbandes will Hochschulen ermutigen, die damit verbundenen Herausforderungen anzunehmen, und mithelfen, Diversitätsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Aktuell nehmen folgende Hochschulen am Diversity Audit teil:
- TU Chemnitz
- TU Dresden
Folgende sächsischen Hochschulen sind erst- oder re-auditiert:
- Universität Leipzig (re-auditiert 2022)
Familie in der Hochschule
Ein Großteil der Hochschulen in Sachsen gehört zu den Unterzeichnern der Charta "Familie in der Hochschule" und hat sich verpflichtet, alle Mitglieder der Universität mit Familienaufgaben zu unterstützen und eine familienfreundliche Führungskultur zu etablieren.
TOTAL E-QUALITY-Prädikat
Organisationen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung sowie Verbände mit in der Regel mindestens 15 Beschäftigten, die in ihrer Personal- und Organisationspolitik Chancengleichheit und Vielfalt erfolgreich verankert haben, erhalten das Prädikat TOTAL E-QUALITY. Folgende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus Sachsen sind ausgezeichnet:
- Helmholtz Zentrum für Umweltforschung - UFZ GmbH
- Leibniz-Institut für Geschichte und Kultur des östlichen Europa (GWZO) e. V.
- Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur - Simon Dubnow e. V.
- Leibniz-Institut für Länderkunde e. V. (IfL)
- Leibniz-Institut für ökologische Raumentwickung e. V. Dresden
Weltoffene Hochschule
Die in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zusammengeschlossenen Hochschulen wenden sich in einer bundesweiten Aktion gegen Fremdenfeindlichkeit und Nationalismus und treten offensiv für Aufgeschlossenheit und Weltoffenheit ein. Die Universität Kassel bekennt sich mit dem Slogan "Weltoffene Hochschulen – Gegen Fremdenfeindlichkeit" zu dieser Haltung.