Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen in Sachsen
Wie unterstützen wir Geschlechtergerechtigkeit an den sächsischen Hochschulen?
Im Themenfeld Geschlechtergerechtigkeit unterstützt die Koordinierungsstelle die sächsischen Hochschulen und die Berufsakademie dabei, die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen. Wir unterstützen u.a. bei der Erstellung und Umsetzung von Gleichstellungskonzepten, bieten Workshops zu vielen Themen der Gleichstellung an und bündeln Informationen zu Materialien und Angeboten der Hochschulen und der Berufsakademie in Sachsen.
Bei Fragen steht Ihnen Diana Hillebrand-Ludin (Koordinatorin für Gender und Diversität) gern zur Verfügung:
Ansprechperson
Was bedeutet Geschlechtergerechtigkeit für uns?
Geschlechtergerechtigkeit heißt für uns: Nicht nur die gesetzlich verankerte Gleichberechtigung von Männern und Frauen, sondern die Gleichberechtigung aller Geschlechter. Ebenfalls gesetzlich verankert ist nämlich das Verbot der Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund des Geschlechts.
Der Begriff „Geschlechtergerechtigkeit“ verdeutlicht für uns, dass es nicht nur um die selbstverständliche Gleichbehandlung aller Geschlechter geht, sondern auch darum, strukturelle Ungerechtigkeiten auszugleichen und so auf unterschiedliche Voraussetzungen zu reagieren.
Denn obwohl formal und gesetzlich geregelt ist – "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" – gibt es bestehende Ungerechtigkeiten, die berücksichtigt werden müssen. Im Bereich der Hochschule kann hier bspw. auf das Phänomen der "Leaky Pipeline" verwiesen werden, das beschreibt, wie mehr und mehr hochqualifizierte Frauen aus dem Wissenschaftsbetrieb ausscheiden (von über 50% Studienanfängerinnen bis hin zu 21% Professorinnen), oder aber auch auf die bekannten Gender Pay und Gender Care Gaps. Auch die Zahlen während der Corona-Pandemie sprechen Bände: So stieg die Zahl der Veröffentlichungen von Männern während der Pandemie, die von Frauen sank im gleichen Zeitraum. Ein Indiz dafür, dass Care-Arbeit immer noch vermehrt von Frauen übernommen wird.
Dieser Ungleichheit und Ungerechtigkeit möchten wir durch unsere Arbeit entschieden entgegentreten und damit auch die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten an den sächsischen Hochschulen und Universitäten unterstützen.
Welche Gleichstellungsarbeit wird an den Hochschulen in Sachsen geleistet?
An sächsischen Hochschulen und Universitäten sind die zentralen und dezentralen Gleichstellungsbeauftragten mit Gleichstellungsmaßnahmen betraut. Paragraf 56 des Sächsischen Hochschulgesetzes beschreibt als ihre übergreifende Zielstellung die "Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit der Berufstätigkeit sowie die Herstellung von Chancengerechtigkeit für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule hin." An der Berufsakademie sind Frauenbeauftragte eingesetzt. In der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (LaKoG Sachsen) sind sie landesweit, in der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (bukof) auf Bundesebene organisiert.
Die Gleichstellungsbeauftragten setzen sich für eine systematische, geschlechtersensible Organisationsentwicklung ein, die alle Tätigkeitsbereiche und alle Angehörigen der Hochschule umfasst. Dementsprechend sind viele verschiedene Akteur*innen an der Durch- und Umsetzung der Gleichstellungsziele beteiligt: Verwaltungen, Rektorate und Stabsstellen, Student*innenräte, Studierendenwerke oder Projektinitiativen. Aber auch alle weiteren Mitarbeiter*innen und Student*innen können aktiv zu Geschlechtergerechtigkeit in der Hochschule und Sensibilisierung der Hochschulangehörigen beitragen.
Über welche Mittel verfügen wir?
Das sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung stellt über die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (Richtlinie Chancengleichheit) Mittel für Projekte zur Förderung
- der Chancengleichheit der Geschlechter in Politik, Gesellschaft und Erwerbsleben,
- der Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt,
- der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit sowie
- von Maßnahmen zur Bekämpfung von sexualisierter und sonstiger geschlechtsspezifischer Gewalt sowie häuslicher Gewalt
zur Verfügung. Die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen ist zuwendungsberechtigt.