Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen in Sachsen
Im Themenfeld Geschlechtergerechtigkeit unterstützt die Koordinierungsstelle die sächsischen Hochschulen und die Berufsakademie dabei, die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen. Wir unterstützen u.a. bei der Erstellung und Umsetzung von Gleichstellungskonzepten, bieten Workshops zu vielen Themen der Gleichstellung an und bündeln Informationen zu Materialien und Angeboten der Hochschulen und der Berufsakademie in Sachsen.
Bei Fragen steht Ihnen Diana Hillebrand-Ludin (Koordinatorin für Gender und Diversität) gern zur Verfügung:
Gleichstellungsarbeit an sächsischen Hochschulen
An den sächsischen Hochschulen sind zentrale und dezentrale Gleichstellungsbeauftragte für Gleichstellungsmaßnahmen zuständig. In § 56 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) wird als übergeordnetes Ziel die "Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit der Berufstätigkeit sowie die Herstellung von Chancengerechtigkeit für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule" beschrieben. An der Berufsakademie sind Frauenbeauftragte nach dem Sächsischen Frauenförderungsgesetz bestellt. Sie sind auf Landesebene in der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (LaKoG) und auf Bundesebene in der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (bukof) organisiert.
Nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming setzen sie sich für eine systematische, geschlechtersensible Organisationsentwicklung ein, die alle Arbeitsbereiche und alle Mitglieder der Hochschule umfasst. Dementsprechend sind viele verschiedene Akteur*innen an der Durch- und Umsetzung der Gleichstellungsziele beteiligt: Verwaltungen, Rektorate und Stabsstellen, Studierendenräte, Studierendenwerke oder Projektinitiativen. Aber auch alle weiteren Mitarbeiter*innen und Student*innen können aktiv zur Geschlechtergerechtigkeit in der Hochschule und zur Sensibilisierung der Hochschulangehörigen beitragen.