Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen der sächsischen Hochschulen 2021-2024

Maßnahmen für eine chancengerechte und inklusive Hochschule

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) und die Hochschulen in Sachsen haben neue Zielvereinbarungen für die Jahre 2021 bis 2024 festgelegt. Die Zielvereinbarungen setzen u.a. Schwerpunkte in den Bereichen familienfreundliche Hochschule, Gleichstellung und Inklusion. So verpflichten sich die Hochschulen bspw. den Frauenanteil in Führungspositionen weiter zu erhöhen sowie die Aktionspläne Inklusion fortzuschreiben und die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu stärken. Die Koordinierungsstelle steht den Hochschulen beratend zur Seite.

Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen den sächsischen Hochschulen und dem SMWK sind ein zentrales Instrument der Hochschulsteuerung. Die Laufzeit beträgt vier Jahre, rückwirkend vom 01.01.2021 bis Ende 2024. Die Zielvereinbarungen bilden den spezifischen Rahmen für jede einzelne staatliche Hochschule zur Schwerpunktsetzung in Studium, Lehre und Forschung und werden zur Förderung einer chancengerechten und inklusiven Hochschule genutzt.

Die Seite bündelt relevante Ausschnitte der aktuellen Zielvereinbarungen.

(Stand: Juli 2021)

Technische Universität Dresden

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die TU Dresden setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck lässt sich die TU Dresden bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode als „familiengerechte Hochschule“ re-auditieren.

1.1.5 Gleichstellung
Die TU Dresden (einschließlich Medizinische Fakultät) entwickelt bis zum 31.12.2024 ihr bestehendes Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen weiter. Die „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Ein Schwerpunkt der anzustrebenden gleichstellungsfördernden Maßnahmen soll auf der Förderung von Frauen in Führungspositionen liegen. Aus diesem Grund bemüht sich die TU Dresden, den Anteil der Professorinnen an der TU Dresden zu erhöhen. Die TU Dresden strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Mitarbeiterinnen an den hauptberuflich Wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern gemäß § 71 SächsHSFG (neu: § 73 SächsHSG) von 34 % an.

1.1.6 Inklusion
Die TU Dresden aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2022. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der TU Dresden gestärkt werden.

Mehr dazu: Zielvereinbarung der TU Dresden mit dem SWMK (PDF)

Technische Universität Chemnitz

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die TUC setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familienfreundlicher Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck führt die TUC bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode das Diversity-Audit „Vielfalt Gestalten“ des Stifterverbands durch und strebt eine entsprechende Zertifizierung an.

1.1.5 Gleichstellung
Die TUC entwickelt bis zum 31.12.2023 ihr bestehendes Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen weiter. Die „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Ein Schwerpunkt der anzustrebenden gleichstellungsfördernden Maßnahmen soll auf der Förderung von Frauen in Führungspositionen liegen. Aus diesem Grund bemüht sich die TUC, den Anteil der Professorinnen an der TUC zu erhöhen. Die TUC strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Mitarbeiterinnen an den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern (gemäß § 71 SächsHSFG; neu: § 73 SächsHSG) von 33 % an.

1.1.6 Inklusion
Die TUC aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2023. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der TUC gestärkt werden.

Mehr dazu: Zielvereinbarung der TU Chemnitz mit dem SWMK (PDF)

Technische Universität Bergakademie Freiberg

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die TUBAF setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck führt die TUBAF bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode das Audit Familiengerechte Hochschule durch und strebt eine entsprechende Zertifizierung an.

1.1.5 Gleichstellung
Die TUBAF schreibt bis zum 31.12.2022 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Ein Schwerpunkt der anzustrebenden gleichstellungsfördernden Maßnahmen soll auf der Förderung von Frauen in Führungspositionen liegen. Aus diesem Grund bemüht sich die TUBAF, den Anteil der Professorinnen an der TUBAF zu erhöhen. Die TUBAF strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Mitarbeiterinnen an den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern (vgl. § 71 SächsHSFG; neu: § 73 SächsHSG) von 32 % an.

1.1.6 Inklusion
Die TUBAF aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2022. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der TUBAF gestärkt werden.

Mehr dazu: Zielvereinbarung der TUBAF mit dem SWMK (PDF)

Universität Leipzig

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die UL setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch für Beschäftigte ein weltoffener, inklusiver und familienfreundlicher Lern- und Arbeitsort zu sein. Zu diesem Zweck führt die UL bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode die Re-Auditierung des Diversity- Audits des Stifterverbands durch, welches als intersektionales Auditierungsverfahren alle Vielfaltsdimensionen berücksichtigt und so nachhaltige zielgruppenadäquate Handlungsfelder und Maßnahmen aufzeigt.

1.1.5 Gleichstellung
Die UL (einschließlich Medizinische Fakultät) schreibt bis zum 31.12.2023 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Ein Schwerpunkt der anzustrebenden gleichstellungsfördernden Maßnahmen soll auf der Förderung von Frauen in Führungspositionen liegen. Aus diesem Grund bemüht sich die UL, den Anteil der Professorinnen an der UL zu erhöhen. Die UL strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Mitarbeiterinnen an den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern gemäß § 71 SächsHSFG (ohne Medizinische Fakultät) (neu: § 73 SächsHSG) von 50 % an.

1.1.6 Inklusion
Die UL aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2022. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der UL gestärkt werden.

Mehr dazu: Zielvereinbarung der Uni Leipzig mit dem SWMK (PDF)

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die HTW Dresden setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck strebt die HTW Dresden bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraumes eine erneute Re-Auditierung als „familiengerechte Hochschule“ an.

1.1.5 Gleichstellung
Die HTW Dresden schreibt bis zum 31.12.2022 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die HTW Dresden strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 20,3 % an.

1.1.6 Inklusion
Die HTW Dresden aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention bis zum 30.06.2023 In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der HTW Dresden gestärkt werden.

Mehr dazu: Zielvereinbarung der HTW Dresden mit dem SWMK (PDF)

Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die HTWK Leipzig setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck strebt die HTWK Leipzig bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode eine erneute Re-Auditierung als „familiengerechte Hochschule“ an.

1.1.5 Gleichstellung
Die HTWK Leipzig schreibt bis zum 31.12.2022 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die HTWK Leipzig strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 14,8 % an.

1.1.6 Inklusion
Die HTWK Leipzig aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2022 In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der HTWK Leipzig gestärkt werden.

Mehr dazu: Zielvereinbarung der HTWK Leipzig mit dem SWMK (PDF)

Hochschule Mittweida

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die HSM setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck lässt sich die HSM bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode als „familiengerechte Hochschule“ re-auditieren.

1.1.5 Gleichstellung
Die HSM schreibt bis zum 31.12.2022 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die HSM strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 21 % an.

1.1.6 Inklusion
Die HSM aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum 31.07.2021. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der HSM gestärkt werden.

Mehr dazu: Zielvereinbarung der HS Mittweida mit dem SWMK (PDF)

Hochschule Zittau / Görlitz

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die HSZG setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck lässt sich die HSZG bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode als „familiengerechte Hochschule“ auditieren.

1.1.5 Gleichstellung
Die HSZG schreibt bis zum 31.12.2022 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die HSZG strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 24 % an.

1.1.6 Inklusion
Die HSZG aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2023. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der HSZG gestärkt werden.  

Mehr dazu: Zielvereinbarung der HSZG mit dem SWMK (PDF)

Westsächsische Hochschule Zwickau

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die WHZ setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck strebt die WHZ bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraumes eine erneute Re-Auditierung als „familiengerechte Hochschule“ an.

1.1.5 Gleichstellung
Die WHZ schreibt bis zum 31.12.2022 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die WHZ strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 26 % an.

1.1.6 Inklusion
Die WHZ aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum 30.06.2023. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der WHZ gestärkt werden.

Mehr dazu: Zielvereinbarung der WHZ mit dem SWMK (PDF)

Hochschule für Bildende Künste Dresden

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die HfBK Dresden setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck führt die HfBK Dresden bis zum 31.12.2024 das Audit Familiengerechte Hochschule durch. Sie strebt eine entsprechende Zertifizierung an.

1.1.5 Gleichstellung
Die HfBK Dresden schreibt bis zum 31.12.2023 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachen“ (KCS) soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden.  Die HfBK Dresden strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 43 % an.

1.1.6 Inklusion
Die HfBK Dresden aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2022. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der HfBK Dresden gestärkt werden.

Mehr dazu: Zielvereinbarung der HfbK Dresden mit dem SWMK (PDF)

Hochschule für Musik "Carl Maria von Weber" Dresden

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die HfM Dresden setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck strebt die Hochschule bis zum 31.12.2023 die Unterzeichnung der Charta „Familie in der Hochschule“ und eine Mitgliedschaft im „Familie in der Hochschule e. V.“ an. Die Qualitätssicherung und externe Begutachtung wird durch die Zusammenarbeit mit der „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) gesichert. Darüber hinaus wird die HfM Dresden ihre Mitgliedschaft evaluieren und das Ergebnis dem SMWK bis zum 31.12.2024 zur Verfügung stellen. Zur Evaluierung der Implementierung setzt das Rektorat eine Kommission ein, in der mindestens ein externer Sachverständiger (Vertreterin der KCS) vertreten ist.

1.1.5 Gleichstellung
Die HfM Dresden schreibt bis zum 31.12.2023 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die KCS soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die HfM Dresden strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 38 % an.

1.1.6 Inklusion
Die HfM Dresden aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2021. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der HfM Dresden gestärkt werden.

Mehr dazu: Zielvereinbarung der HfMDD mit dem SWMK (PDF)

Palucca Hochschule für Tanz Dresden

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die PHfT Dresden setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck strebt die Hochschule bis zum 31.12.2023 die Unterzeichnung der Charta „Familie in der Hochschule“ und eine Mitgliedschaft im „Familie in der Hochschule e. V.“ an. Die Qualitätssicherung und externe Begutachtung wird durch die Zusammenarbeit mit der „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) gesichert. Darüber hinaus wird die PHfT Dresden ihre Mitgliedschaft evaluieren und das Ergebnis dem SMWK bis zum 31.12.2024 zur Verfügung stellen. Zur Evaluierung der Implementierung setzt das Rektorat eine Kommission ein, in der mindestens ein externer Sachverständiger (Vertreterin der KCS) vertreten ist.

1.1.5 Gleichstellung
Die PHfT Dresden schreibt bis zum 30.06.2022 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die KCS soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die PHfT Dresden strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums den Erhalt eines ausgewogenen Anteils der Professorenstelleninhaber an. Sie strebt zudem bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraumes einen Anteil der männlichen Studierenden von 33 % an.

1.1.6 Inklusion
Die PHfT Dresden aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2022. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der PHfT Dresden gestärkt werden.

Mehr dazu: Zielvereinbarung der PHfT mit dem SWMK (PDF)

Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die HMT Leipzig setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck strebt die Hochschule bis zum 31.12.2023 die Unterzeichnung der Charta „Familie in der Hochschule“ und eine Mitgliedschaft im „Familie in der Hochschule e. V.“ an. Darüber hinaus wird die Hochschule ihre Mitgliedschaft evaluieren und das Ergebnis dem SMWK bis zum 31.12.2024 zur Verfügung stellen. Zur Evaluierung der Implementierung setzt das Rektorat eine Kommission ein, in der mindestens ein externer Sachverständiger (Vertreterin der „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“) vertreten ist.

1.1.5 Gleichstellung
Die HMT Leipzig schreibt bis zum 31.12.2022 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die HMT Leipzig strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 35,3 % an.

1.1.6 Inklusion
Die HMT Leipzig aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2022. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der HMT Leipzig gestärkt werden.

Mehr dazu: Zielvereinbarung der HMT Leipzig mit dem SWMK (PDF)

Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig

1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die HGB Leipzig setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck verpflichtet sich die Hochschule weiterhin zur Einhaltung der in der Charta „Familie in der Hochschule“ vereinbarten Standards und zur Mitgliedschaft im „Familie in der Hochschule e. V.“ Darüber hinaus wird die HGB Leipzig ihre bisherige Mitgliedschaft evaluieren und das Ergebnis dem SMWK bis zum 31.12.2024 zur Verfügung stellen. Zur Evaluierung der Implementierung setzt das Rektorat eine Kommission ein, in der mindestens ein externer Sachverständiger (Vertreterin der „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS)) vertreten ist.

1.1.5 Gleichstellung
Die HGB Leipzig schreibt bis zum 31.12.2022 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die HGB Leipzig strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 34 % an.

1.1.6 Inklusion
Die HGB Leipzig aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2022. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung (Inklusionsbeauftragter) an der HGB Leipzig gestärkt werden.  

Mehr dazu: Zielvereinbarung der HGB Leipzig mit dem SWMK (PDF)