Sexualisierte Gewalt & Diskriminierung
Im Alltag vieler Menschen, vor allem aber von Frauen, spielt sexualisierte Gewalt und Diskriminierung immer noch eine große Rolle. Auch die Universitäten und Hochschulen als Studien- und Arbeitsorte sind davon nicht ausgenommen.
Die großangelegte Studie UniSAFE zeigt, dass über 30% der Befragten an europäischen Hochschulen mindestens einmal sexualisierte Diskriminierung und Gewalt oder sexuelle Belästigung erfahren haben. Über 60% haben mindestens einmal geschlechtsspezifische, meist psychische oder physische, Gewalt erfahren.
Die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen hat daher das Ziel, dieses Thema verstärkt im Bewusstsein der Hochschulangehörigen zu verankern. Eine Übersicht aktueller Studien zum Thema finden Sie auf unserer Website unter "Daten zu Gender Equality". Eine Übersicht der Strukturen und Maßnahmen bzw. Leitlinien zur Unterstützung der von Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt betroffener Mitarbeiter*innen sowie Studierenden an den sächsischen Hochschulen und Universitäten finden Sie in unserem Themenportal.
Ansprechpersonen an sächsischen Hochschulen und darüber hinaus
Viele Hochschulen haben Informationsmaterialien zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt entwickelt, diese sind auf den Seiten der Gleichstellungsbüros der Hochschulen zu finden.
Bei Fällen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sowie bei geschlechtsspezifischer Gewalt sind folgende Personen ansprechbar:
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Beauftragte gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt
- Psychosoziale Beratungsstellen der Studierendenwerke
- Beauftragte*r nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Antidiskriminierungsbüro (ADB) Sachsen (Externer Link)
- Antidiskiminierungsstelle des Bundes
Informationen zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt im Hochschulkontext
- bukof: Online-Handreichung "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen" (Externer Link)
- CEWS-Informationsportal: Geschlechtbezogene und sexualisierte Gewalt in der Wissenschaft (Externer Link)
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Expertise zu sexueller Belästigung im Hochschulkontext (Externer Link)
- #wessenfreiheit: Aktionstage der Kunsthochschulen gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (Externer Link)
Handlungsleitfäden zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und Diskriminierung an Hochschulen
Bespiele aus Sachsen
- Flyer "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt – Was tun?" der Universität Leipzig
- Flyer (Externer Link) (PDF, nicht barrierefrei)
- Flyer (Externer Link) (PDF, barrierefrei)
- Flyer in Einfacher Sprache (Externer Link) (PDF)
- Flyer in englischer Sprache (Externer Link) (PDF)
- Flyer "Sexuelle Belästigung am Arbeits- und Studienplatz. Informationen für Mitarbeitende und Studierende der Universitätsmedizin Leipzig" (PDF) (Externer Link)
- Fortlaufende Online-Sammlung #EsGehtUnsAn der Universität Leipzig (Externer Link)
- Handlungskonzept "Wir setzen Grenzen. Sexuelle Belästigung und Stalking am Arbeits- und Studienplatz" des Universitätsklinikums und der medizinischen Fakultät der TU Dresden (PDF) (Externer Link)
- Ordnung zum Schutz vor und Umgang mit Diskriminierung und sexualisierter Gewalt an der TU Chemnitz (Externer Link)
- Richtlinie zum Umgang mit Belästigung, Diskriminierung und Gewalt der TU Dresden (PDF) (Externer Link)
- Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung und Gewalt der Musikhochschule Carl Maria von Weber Dresden (PDF) (Externer Link)
- Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung und Gewalt an der HMT Leipzig (PDF) (Externer Link)
- Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung und Gewalt der Hochschule für bildende Künste Dresden (PDF) (Externer Link)
Bundesweite Beispiele
-
Handreichung "Sexualisierter Belästigung, Gewalt und Machtmissbrauch an Hochschulen entgegenwirken" (Externer Link) der Koordinations- und Forschungsstelle Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW
-
Gleichstellungsbüro der RTWH Aachen: Handreichung zu sexualisierter Belästigung und Diskriminierung (Externer Link) (PDF-Download)
- Das digitale Foyer (Externer Link) zur Themenwoche zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Wissenschaftsinstitutionen "#metoo in der Wissenschaft" (Externer Link) im September 2020 hat zahlreiche thematische Broschüren gesammelt
Digitale geschlechtsspezifische Gewalt
Was ist digitale Gewalt?
Gewalthandlungen, die:
- Über technische Hilfsmittel und digitale Medien stattfinden
- Im digitalen Raum selbst, also in sozialen Medien, Foren und digitalen Kommunikationsmöglichkeiten (Messenger, Mail, Chat etc.) verortbar sind
Was ist digitale geschlechtsspezifische Gewalt?
- Angriff und Verdrängung von Frauen, queeren, trans*, inter*, und nichtbinären Personen von Plattformen oder sozialen Medien aufgrund ihres Geschlechts
- Angriffe sind somit als misogyn und/oder queerfeindlich einzuordnen sowie häufig sexualisiert
Wer ist betroffen?
Es ist unklar, wie viele Personen von geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt betroffen sind: Es gibt keine aktuelle Prävalenzstudie inklusive Dunkelfeldstudie in Deutschland. EU-übergreifende Studien lassen den Schluss zu, dass in Deutschland mindestens 13% der Frauen im Alter über 15 von Stalking oder „Cyberharrassment“ (ungewollte Zusendung von sexualisierten Inhalten und ungewollte Kontaktaufnahme) betroffen sind (Regina Frey: Geschlecht und Gewalt im digitalen Raum, PDF, nicht barrierefrei (Externer Link)). Studien zu genderqueeren und t*i*n-Personen gibt es nicht. Besonders Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, werden Opfer von geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt.
Welche Folgen ergeben sich für die Opfer?
Mögliche physische wie psychische Beschwerden bei digitaler Gewalt sind Scham, Unsicherheit, unmittelbare Bedrohungsgefühle, soziale Isolation, Schlafprobleme, Panikattacken und Angststörungen.
Wie sind digitale und analoge Gewalt miteinander verknüpft?
- Täter*innen sind bei beiden Gewaltformen im Umfeld der Opfer auszumachen, bspw. (Ex-)Partner*innen
- Den Opfern wird oft eine Mitschuld an der Gewaltausübung der Täter*innen gegeben (victim blaming)
- Bei Gewalthandlungen wie Hate Speech können jedoch auch unbekannte Personen die Gewalt ausüben
Die Gewalthandlungen finden also nicht getrennt von einem analogen Raum statt, sondern sind mit analoger Gewalt verstrickt und verwoben.
Welche Formen gibt es?
Es gibt verschiedene Ausprägungen von digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt im sozialen Nahfeld und im öffentlichen Raum:[3] (Externer Link)
- Stalking, Belästigung, Überwachung
- Doxing, Bedrohung
- Bildbasierte sexualisierte Gewalt
- Hate Speech, Diffamierung, Beleidung
Wie können Peers helfen? Was sind Präventionsmaßnahmen?
- Zuhören, Glauben schenken
- Online-Dienste auflisten und (Passwörter) kontrollieren
- Möglicherweise neues Mail-Postfach einrichten, auf das sonst niemand Zugriff hat
- Sichere Passwörter einrichten und diese an niemanden weitergeben
- Übergriffe und Angriffe dokumentieren
- Sichere Passwörter schützen präventiv vor Übergriffen im digitalen Raum, vor allem auf die eigenen Daten und Konten
Hilfsangebote und Unterstützung
- aktiv-gegen-digitale-gewalt.de (Externer Link)
- mobilsicher.de (Externer Link)
- hateaid.org (Externer Link)
Mögliche Bewältigungsstrategien könnten sein:[3] (Externer Link)
- Benennen/Erklären der Gewalt
- Veröffentlichung der Gewalterfahrung
- Gegenrede/gemeinsame Hashtags
- Selbstbestimmter Umgang mit der Gewalterfahrung
Wie ist die Rechtslage?
Die Strafverfolgung von digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt ist bislang schwierig, da die Strafverfolgungsbehörden noch nicht ausreichend geschult sind. Trotzdem ist die Meldung der Angriffe wichtig, um die Problematik ins Bewusstsein der Strafverfolgungsbehörden zu bringen. Strafbar sind meist nicht die Attacken an sich, sondern vielmehr einzelne Tatbestände, bspw.:
- Ehrverletzung (§§ 185 ff StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Volksverhetzung (§130 StGB)
- öffentliches Aufrufen zu Straftaten (§ 111 StGB).
Somit sind viele Aspekte der digitalen geschlechtsspezifischen Gewalt strafrechtlich relevant.
Digitale Gewalt muss nicht heißen, dass eine Person beleidigt oder diffamiert wird. Auch anzügliche Nachrichten, ungefragte Kontaktaufnahme und unerwünschte Zusendung von sexualisierten oder pornographischen Bildern kann ein gewalttätiger Übergriff und somit digitale Gewalt sein.
Weitere Informationen und Links
Flyer der KCS zu geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt (dt.)
Der aktuelle Flyer
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