Sexualisierte Gewalt & Diskriminierung
Im Alltag vieler Menschen, vor allem aber von Frauen, spielt sexualisierte Gewalt und Diskriminierung immer noch eine große Rolle. Auch die Universitäten und Hochschulen als Studien- und Arbeitsorte sind davon nicht ausgenommen.
Die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen hat daher das Ziel, dieses Thema verstärkt im Bewusstsein der Hochschulangehörigen zu verankern.
Ansprechpersonen an sächsischen Hochschulen und darüber hinaus
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Beauftragte gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt
- Psychosoziale Beratungsstellen der Studierendenwerke
- Beauftragte*r nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Antidiskriminierungsbüro (ADB) Sachsen
- Antidiskiminierungsstelle des Bundes
Informationen zu und Netzwerke gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt im Hochschulkontext
Handlungsleitfäden zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und Diskriminierung an Hochschulen
Bespiele aus Sachsen
- Flyer "Sexuelle Belästigung am Arbeits- und Studienplatz. Informationen für Mitarbeitende und Studierende der Universitätsmedizin Leipzig" (PDF)
- Fortlaufende Online-Sammlung #EsGehtUnsAn der Universität Leipzig
- Handlungskonzept "Wir setzen Grenzen. Sexuelle Belästigung und Stalking am Arbeits- und Studienplatz" des Universitätsklinikums und der medizinischen Fakultät der TU Dresden (PDF)
- Ordnung zum Schutz vor und Umgang mit Diskriminierung und sexualisierter Gewalt an der TU Chemnitz
- Richtlinie zum Umgang mit Belästigung, Diskriminierung und Gewalt der TU Dresden (PDF)
- Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung und Gewalt der Musikhochschule Carl Maria von Weber Dresden (PDF)
- Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung und Gewalt an der HMT Leipzig (PDF)
- Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung und Gewalt der Hochschule für bildende Künste Dresden (PDF)
Bundesweite Beispiele
- Das digitale Foyer zur Themenwoche zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Wissenschaftsinstitutionen "#metoo in der Wissenschaft" im September 2020 hat zahlreiche thematische Broschüren gesammelt
Digitale geschlechtsspezifische Gewalt
Online violence against women and girls should (…) be seen as a continuum of offline violence
and as a means to maintain women in an inferior position in the digital sphere and in real life.
Was ist digitale Gewalt?
Gewalthandlungen, die:
- Über technische Hilfsmittel und digitale Medien stattfinden
- Im digitalen Raum selbst, also in sozialen Medien, Foren und digitalen Kommunikationsmöglichkeiten (Messenger, Mail, Chat etc.) verortbar sind
Was ist digitale geschlechtsspezifische Gewalt?
- Angriff und Verdrängung von Frauen, queeren, trans*, inter*, und nichtbinären Personen von Plattformen oder sozialen Medien aufgrund ihres Geschlechts
- Angriffe sind somit als misogyn und/oder queerfeindlich einzuordnen sowie häufig sexualisiert
Wer ist betroffen?
Es ist unklar, wie viele Personen von geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt betroffen sind: Es gibt keine aktuelle Prävalenzstudie inklusive Dunkelfeldstudie in Deutschland. EU-übergreifende Studien lassen den Schluss zu, dass in Deutschland mindestens 13% der Frauen im Alter über 15 von Stalking oder „Cyberharrassment“ (ungewollte Zusendung von sexualisierten Inhalten und ungewollte Kontaktaufnahme) betroffen sind (Regina Frey: Geschlecht und Gewalt im digitalen Raum, PDF, nicht barrierefrei). Studien zu genderqueeren und t*i*n-Personen gibt es nicht. Besonders Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, werden Opfer von geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt.
Welche Folgen ergeben sich für die Opfer?
Mögliche physische wie psychische Beschwerden bei digitaler Gewalt sind Scham, Unsicherheit, unmittelbare Bedrohungsgefühle, soziale Isolation, Schlafprobleme, Panikattacken und Angststörungen.
7 von 10 Frauen, die digitale Gewalt erleben, sind auch von sexualisierter oder körperlicher Gewalt betroffen.
Wie sind digitale und analoge Gewalt miteinander verknüpft?
- Täter*innen sind bei beiden Gewaltformen im Umfeld der Opfer auszumachen, bspw. (Ex-)Partner*innen
- Den Opfern wird oft eine Mitschuld an der Gewaltausübung der Täter*innen gegeben (victim blaming)
- Bei Gewalthandlungen wie Hate Speech können jedoch auch unbekannte Personen die Gewalt ausüben
Die Gewalthandlungen finden also nicht getrennt von einem analogen Raum statt, sondern sind mit analoger Gewalt verstrickt und verwoben.
Welche Formen gibt es?
Es gibt verschiedene Ausprägungen von digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt im sozialen Nahfeld und im öffentlichen Raum:[3]
- Stalking, Belästigung, Überwachung
- Doxing, Bedrohung
- Bildbasierte sexualisierte Gewalt
- Hate Speech, Diffamierung, Beleidung
Wie können Peers helfen? Was sind Präventionsmaßnahmen?
- Zuhören, Glauben schenken
- Online-Dienste auflisten und (Passwörter) kontrollieren
- Möglicherweise neues Mail-Postfach einrichten, auf das sonst niemand Zugriff hat
- Sichere Passwörter einrichten und diese an niemanden weitergeben
- Übergriffe und Angriffe dokumentieren
- Sichere Passwörter schützen präventiv vor Übergriffen im digitalen Raum, vor allem auf die eigenen Daten und Konten
Hilfsangebote und Unterstützung
Mögliche Bewältigungsstrategien könnten sein:[3]
- Benennen/Erklären der Gewalt
- Veröffentlichung der Gewalterfahrung
- Gegenrede/gemeinsame Hashtags
- Selbstbestimmter Umgang mit der Gewalterfahrung
Wie ist die Rechtslage?
Die Strafverfolgung von digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt ist bislang schwierig, da die Strafverfolgungsbehörden noch nicht ausreichend geschult sind. Trotzdem ist die Meldung der Angriffe wichtig, um die Problematik ins Bewusstsein der Strafverfolgungsbehörden zu bringen. Strafbar sind meist nicht die Attacken an sich, sondern vielmehr einzelne Tatbestände, bspw.:
- Ehrverletzung (§§ 185 ff StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Volksverhetzung (§130 StGB)
- öffentliches Aufrufen zu Straftaten (§ 111 StGB).
Somit sind viele Aspekte der digitalen geschlechtsspezifischen Gewalt strafrechtlich relevant.
Digitale Gewalt muss nicht heißen, dass eine Person beleidigt oder diffamiert wird. Auch anzügliche Nachrichten, ungefragte Kontaktaufnahme und unerwünschte Zusendung von sexualisierten oder pornographischen Bildern kann ein gewalttätiger Übergriff und somit digitale Gewalt sein.
Weitere Informationen und Links
Flyer der KCS zu geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt (dt.)
Der aktuelle Flyer
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