AGG und Antidiskriminierung

Was bedeutet Diskriminierung?

Diskriminierung ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals, wie beispielsweise des Geschlechts, der ethnischen und/oder sozialen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Identität oder der Religion. Entscheidend für eine Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht jedoch das Motiv (Absicht, Gedankenlosigkeit, allgemeine Verwaltungspraxis et cetera).

Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Gleiches ungleich behandelt wird. Eine Benachteiligung liegt aber auch vor, wenn Menschen mit ungleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden. Wir können hier zwischen unmittelbaren (direkten) und mittelbaren (indirekten) Diskriminierungs­formen unterscheiden. Auch (sexuelle) Belästigungen stellen eine Diskriminierungsform dar.

Unmittelbare Diskriminierungen

Unmittelbar sind Benachteiligungen, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung als eine Vergleichsperson erfährt, erfahren hat oder erfahren würde und die Benachteiligung an eine geschützte soziale Kategorie anknüpft.

Beispiele:

  • Eine Studentin wird für ein Auslandssemester abgelehnt, weil sie chronisch krank ist.
  • Aufgrund seines Alters kann sich ein Studienbewerber nicht für die Kunsthochschule bewerben. Die Altersgrenze liegt bei 30 Jahren.
  • Einer muslimischen Studentin wird an einer Hochschule das Tragen ihres Kopftuches verboten.
  • Nachdem seine eingetragene Lebenspartnerschaft bekannt wurde, wird einem Gastdozenten von der Hochschule, die sich in kirchlicher Trägerschaft befindet, gekündigt.
  • Mitglieder einer Berufungskommission zweifeln daran, dass eine Bewerberin für die ausgeschriebene Professur ihre Tätigkeit erwartungsgemäß ausüben kann, da sie zwei Kinder hat. Die Kommission entscheidet sich für einen männlichen Bewerber.

Mittelbare Diskriminierungen

Mittelbare Benachteiligungen sind scheinbar neutrale Verhaltensweisen, Vorschriften und Regelungen, die für alle gelten. In der Praxis wirken sich diese jedoch als Benachteiligung für bestimmte Gruppen aus. Diese kann mitunter sachlich gerechtfertigt sein.

Beispiele:

  • Studierende mit Kindern an einem Universitätsklinikum stehen vor dem Problem, dass es keine Möglichkeit gibt, aufgrund der Krankheit des Kindes entschuldigt zu fehlen.
  • Ein jüdischer Student kann wegen seiner Religion nicht die Samstagsklausuren mitschreiben. Ausweichtermine werden ihm nicht angeboten.
  • Eine Studentin bittet um einen späteren Prüftermin, da sie derzeit noch stillt. Dies wird ihr verweigert.
  • Einer Studentin im Rollstuhl ist in den Abendstunden und am Wochenende der Zugang zu den Räumlichkeiten der Hochschule versperrt, da aus Kostengründen der Strom für die Fahrstühle zu diesen Zeiten abgestellt wird.

(Sexuelle) Belästigung

Unter Belästigungen werden unerwünschte Verhaltensweisen verstanden, die eine Person wegen eines Merkmals einschüchtern, beleidigen oder erniedrigen und ein feindliches Umfeld schaffen oder bezwecken zu schaffen. Die sexuelle Belästigung ist eine spezifische Form der Belästigung.

Beispiele:

  • Eine studentische Mitarbeiterin wird von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sexuell belästigt.
  • Wegen seiner Homosexualität wird ein Student von Professor*innen und Kommiliton*innen beleidigt.

Verweigerung angemessener Vorkehrungen

Mit der UN­-Behindertenrechtskonvention erfährt der Diskriminierungsbegriff mit dem Konzept der angemessenen Vorkehrungen eine behinderungsspezifische Erweiterung. Angemessene Vorkehrungen sind notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt alle Menschenrechte ausüben können. Die Vorkehrungen dürfen keine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Angemessene Vorkehrungen sind beispielsweise Assistenzen und Gebärdensprachdolmetschungen, die Bereitstellung von Lehrmaterialien als barrierefreie elektronische Dateien für sehbehinderte Studierende, die Zulassung technischer Hilfsmittel, oder Prüfungsmodifikationen wie Zeit­- und Fristverlängerungen. Die Verweigerung angemessener Vorkehrungen stellt demnach eine Diskriminierung dar.

Beispiele:

  • Während des Studiums kann es wegen verschiedener behinderungsbedingter Gründe vorkommen, dass Studierende mit Behinderung sowohl für ihr Studium insgesamt als auch für konkrete Prüfungen oder Hausarbeiten längere Zeitvorgaben benötigen. Wird ihnen das nicht gewährt, kann dies eine Diskriminierung darstellen.
  • Ein schwerhöriger Student ist darauf angewiesen, dass die Dozent*innen während der Vorlesungen ein technisches Hilfsmittel tragen. Eine Dozentin weigert sich, dieses Hilfsmittel zu verwenden. Der Student kann daraufhin der Lehrveranstaltung nicht folgen. Dies ist besonders dramatisch, da es sich um eine Pflichtveranstaltung handelt.
  • Eine fast blinde Studentin benötigt für die Vorlesungen eine Begleitperson oder einen Blindenführhund. Die Hochschule gestattet weder die Mitnahme des Blindenführhundes, noch die Zulassung der Begleitperson.

Für alle Diskriminierungsformen gilt: Das Motiv oder ein Vorsatz ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob im Ergebnis eine Benachteiligung vorliegt.

Rechtliche Handlungserfordernisse im Hochschulbereich

Für Hochschulen stellen sich rechtliche Handlungserfordernisse im Bereich des Diskriminierungsschutzes. So unterliegen Hochschulen in ihrer Funktion als Arbeitgeberinnen den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Für sie ergeben sich aus dem AGG unter anderem folgende Verbindlichkeiten und Rechte:

  1. Schutzpflichten nach § 12 AGG: Hochschulen müssen erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen ergreifen. Dieser Schutz umfasst auch präventive Maßnahmen. Auch soll die Hochschule das Personal über Rechte und Pflichten informieren. Kommt eine Diskriminierung vor, müssen Hochschulen im Einzelfall von Instrumenten wie Abmahnungen, Versetzungen, Kündigungen oder Unterbindungen Gebrauch machen.
  2. Beschwerdestelle und -verfahren nach § 13 AGG: Hochschulen müssen eine Beschwerdestelle sowie ein Beschwerdeverfahren einrichten. Das AGG räumt den Beschäftigten ein umfassendes Beschwerderecht in Bezug auf Diskriminierungen ein.
  3. Positive Maßnahmen nach § 5 AGG: Hochschulen können positive, das heißt kompensatorische Maßnahmen ergreifen.

Allgemein ist das AGG bei Benachteiligungen von Studierenden nur dann anwendbar, wenn es sich um private Hochschulen handelt, die zivilrechtliche Verträge mit den Studierenden abschließen. Kommt eine Diskriminierung vor, können Studierende hier Ansprüche auf Unterlassung der Benachteiligung sowie auf Schadensersatz bzw. Entschädigung geltend machen. Bei öffentlich­rechtlichen Bildungsträgern findet das AGG hingegen für die Studierenden zwar über § 2 Absatz 1 Nummer 7 AGG Anwendung, enthält jedoch keine Rechtsfolgen.

Diskriminierungsschutz für Studierende und Mitarbeiter*innen an sächsischen Hochschulen

Seit 2016 wurden an sächsischen Hochschulen 114 Fälle gemeldet, die meisten davon aufgrund von Sexismus oder Rassismus. Eine Kleine Anfrage (PDF, nicht barrierefrei) aus dem Jahr 2022 zeigt, dass mehrheitlich Lehrende dafür verantwortlich sind.

Zum Schutz aller Hochschulangehöriger vor jeder Form von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt haben die Hochschulen gemäß §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine Beschwerdestelle eingerichtet. Die Beschwerdestelle ist die erste Anlaufstelle im Falle von Diskriminierung und hilft Betroffenen bei der Klärung und Bewältigung. Im Zweifelsfall leitet sie das offizielle Beschwerdeverfahren ein. An sächsischen Hochschulen übernehmen häufig die Gleichstellungsbeauftragten oder die Antidiskriminierungsstelle die Rolle der Beschwerdestelle.

Gleichzeitig wurde im neuen Sächsischen Hochschulgesetz mit dem ergänzten § 5 Abs. 5 der Diskriminierungsschutz an Hochschulen gestärkt und festgelegt, dass die Hochschulen in Sachsen ein diskriminierungsfreies Studium zu gewährleisten und bestehende Benachteiligungen abzubauen haben. Zudem wird explizit auf das AGG verwiesen und klargestellt, dass dieses auch für Studierende gilt.

Beschwerdeverfahren nach dem AGG

Alle Beschäftigten haben gemäß §13 AGG das Recht, eine Beschwerde bei einer Beschwerdestelle einzulegen, wenn eine Belästigung oder Benachteiligung aus rassistischen Gründen, aufgrund des Geschlecht oder der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, der ethischen Herkunft, einer Behinderung oder des Alters vorliegt. Diese Benachteiligung richtet sich einzig nach der subjektiven Empfindung der Arbeitnehmer*in.

Damit Beschäftige ihr Recht auf eine Beschwerde wahrnehmen können, sind Arbeitergeber*innen dazu angehalten, Beschwerdestellen einzurichten und zu benennen.

Die Beschwerdestelle nimmt die Beschwerde auf und ermittelt im Anschluss den Sachverhalt. Das Ergebnis dieser Überprüfung teilt die Beschwerdestelle im Anschluss den Beschwerenden mit. Sofern eine objektive Diskriminierung vorliegt, hat der*die Arbeitgeber*in die Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zur Beendigung der Diskriminierung vorzunehmen.

Universität Leipzig

Die Universität Leipzig führte im Jahr 2016 eine umfassende wissenschaftliche Diskriminierungsstudie unter Beschäftigten und Studierenden durch. Die Studie bezieht sich auf den gesamten Tätigkeitszeitraum der Befragten an der Universität Leipzig. Daher sind die Zahlen nicht den Tabellen der Fragen 1 und 2 zuordenbar. Gefragt wurde unter anderem nach erlebter und beobachteter Diskriminierung. Unter allen geschilderten Diskriminierungsvorfällen betrug der Anteil der Diskriminierung unter Beschäftigten aufgrund des Geschlechts 45,7 Prozent, der Anteil aufgrund der selbstbeschriebenen bzw. fremdgelesenen sexuellen Identität 9,8 Prozent. Unter Studierenden betrug der Anteil der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts 41,7 Prozent und aufgrund der sexuellen Identität 11,7 Prozent.

Ein digitales Themenportal bietet dauerhaft Informationen zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt und zeigt Möglichkeiten der Prävention und Unterstützung auf.

TU Dresden

Die TU Dresden bekennt sich zur Verhinderung von Diskriminierung und Gewalt (z.B. im Gleichstellungskonzept 2018, Diversity Strategie 2030). In der neuen, derzeit erarbeiteten Compliance-Strategie wird das Themenfeld Zwischenmenschlichkeit und damit auch der Schutz vor diskriminierendem Verhalten, Belästigung und Gewalt eine wesentliche Säule darstellen.

Bei Vorkommnissen von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt steht sowohl Studierenden als auch den Beschäftigten der TU Dresden ein breit gefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot (z.B. Beratungsmöglichkeiten, Veranstaltungen im Rahmen der Antidiskriminie­rungsarbeit) zur Verfügung. In erster Linie ist die Beschwerdestelle gemäß § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) – Beschwerdestelle für Diskriminierung, Belästigung und Gewalt zu nennen. Weiterhin können Interessensvertretende und soziopsychologische Servicestellen (z.B. Ausländerbeauftragte*r, Beauftragte* r für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, der Gesundheitsdienst der TU Dresden, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte der TU Dresden sowie der jeweiligen Bereiche, Fakultäten und Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen; Inklusionsbeauftragte*r, die Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Personalrat und Schwerbehindertenvertretung) kontaktiert werden. Konflikte, die auf Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt fußen, können durch TU-interne Konfliktlots*innen bearbeitet werden. Weitere Struktureinheiten der TU Dresden, etwa das Personaldezernat oder das Justitiariat, werden fallbezogen eingebunden.

Als zentrale Leitlinie an der TU Dresden ist deren Richtlinie zum Umgang mit Belästigung, Diskriminierung und Gewalt vom 30.10.2019 anzusehen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Beschwerdestelle für Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, die von allen Mitgliedern der TU Dresden kontaktiert werden kann. Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Erst- und Verweisberatung, Mediation und Informationsweitergabe, sowie in der Durchführung formeller Beschwerdeverfahren. Die Beratungsgespräche sind vertraulich, es sei denn, die Beschwerdestelle für Diskriminierung, Belästigung und Gewalt und die Gesprächspartner*innen vereinbaren gemeinsam die Weitergabe (von Teilen) des Gesprächsinhalts an Dritte. Beschwerdeführende Personen werden auf Unterstützungsmaßnahmen und Beratungsstellen hingewiesen und erfahren ein angemessenes und transparentes Verfahren. Die Beschwerde wird geprüft und das Ergebnis der beschwerdeführenden Person mitgeteilt. Sofern aufgrund der dargelegten Vorkommnisse, arbeits-/disziplinarrechtliche Maßnahmen (gegenüber einer diskriminierenden Person) in Betracht kommen, wird das Dezernat Personal umgehend einbezogen. In dem Fall, dass Maßnahmen gegen Studierende erwogen werden müssen, werden die zur Umsetzung von Sanktionen bei Studierenden zuständigen Stellen einbezogen.

An der TU Dresden existiert weiterhin eine we-care-Kontaktstelle, die als erste Anlaufstelle primär für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen eingerichtet wurde, die sich diskriminierenden Vorfällen ausgesetzt sahen.

Die TU Dresden beteiligt sich an einschlägigen Forschungsprojekten und erstellt eigene Surveys, wie das Diversity Mentoring oder die Beschäftigtenbefragung, welche auch Erfahrungen der Befragten mit Belästigung, Diskriminierung und Gewalt thematisieren.

TU Chemnitz

Seitens der Technischen Universität Chemnitz wurde die Ordnung zum Schutz vor und Umgang mit Diskriminierung und sexualisierter Gewalt an der Technischen Universität Chemnitz vom 7. Dezember 2020 (Amtliche Bekanntmachungen der Technischen Universität Chemnitz Nr. 24/2020, S. 1322) erlassen.

Stellen/beauftragte Personen zur Unterstützung der von Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt betroffenen Mitarbeiter*innen und Studierenden (neben Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Dekan*innen und Leiter*innen der Zentralen Einrichtungen, etc.):

  • Gleichstellungskommission
  • Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte
  • Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten und Zentralen Einrichtungen
  • Ausländerbeauftragte
  • Arbeitgeberbeauftragte für Schwerbehindertenangelegenheiten
  • Arbeitgeberbeauftragter Konfliktlösung am Arbeitsplatz (Mobbing)
  • Vertrauensrat gemäß der Ordnung zum Schutz vor und Umgang mit Diskriminierung und sexualisierter Gewalt an der Technischen Universität Chemnitz vom 7. Dezember 2020
  • Referat Antidiskriminierung/Kommission für die Bearbeitung von Diskriminierungsfällen des Studentenrates der Technischen Universität Chemnitz

Leitlinien und Ordnungen:

  • Ordnung zum Schutz vor und Umgang mit Diskriminierung und sexualisierter Gewalt an der Technischen Universität Chemnitz  vom 7. Dezember 2020 (Amtliche Bekanntmachungen der Technischen Universität Chemnitz Nr. 24/2020, S. 1322)
  • Ordnung der Kommission für die Bearbeitung von Diskriminierungsfällen der Studentenschaft der Technischen Universität Chemnitz vom 27. Februar 2020 (Amtliche Bekanntmachungen der Technischen Universität Chemnitz Nr. 2/2020, S. 49)

TU Bergakademie Freiberg

Strukturen und Maßnahmen:

  • Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten und der Universität (Studierende und Mitarbeiter*innen)
  • Inklusionsbeauftragte (Studierende und Mitarbeiter*innen)
  • Ausländerbeauftragter (Studierende und Mitarbeiter*innen)
  • Beauftragter des Senats für Studierende mit Beeinträchtigung (Studierende)
  • Schwerbehindertenvertretung (Mitarbeiter*innen)
  • Vertrauensperson für Mitarbeiter mit Behinderung (Mitarbeiter*innen)
  • Beauftragter der Dienststelle zur Konfliktlösung am Arbeitsplatz (Mitarbeiter*innen)
  • Personalrat (Mitarbeiter*innen)
  • Studentenrat (Studierende)
  • Arbeitsgemeinschaft Studieren mit Beeinträchtigung (Studierende)
  • Arbeitsgemeinschaft Queerz - LGBTIQA+ (Studierende)
  • Psychosoziale Beratung des Studentenwerks (Studierende)

Leitlinien:

  • Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG
  • Gleichstellungskonzept und Frauenförderplan
  • Aktionsplan Inklusion der TU Bergakademie Freiberg zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention

Ständige Kommissionen:

  • Rektoratskommission Diversity, Gleichstellung und Inklusion
  • Rektoratskommission Internationalisierung

HTW Dresden

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte bzw. die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten sind Ansprechpersonen bei Verstößen gegen das AGG (ggf. auch Personalrat und StuRa – von diesen Stellen liegen an der HTW Dresden keine Meldungen vor). Diskriminierten Studierenden wurde empfohlen, sich der Lehrperson anzuvertrauen, wenn Diskriminierung durch Kommilitonen in den (Online-)Lehrveranstaltungen erfolgt. Sollte die Diskriminierung durch den Lehrenden erfolgt sein, besteht die Möglichkeit eines anonymisierten Verfahrens.

Die Vermeidung von Diskriminierung ist im Gleichstellungskonzept der Hochschule verankert; spezielle Leitlinien sind nicht vorhanden.

HTWK Leipzig

Alle Personen mit Leitungs- und Personalführungsaufgaben sowie alle in der Lehre Tätigen sind generell verpflichtet, Hinweisen auf Benachteiligung, Diskriminierung oder sexuelle und rassistische Belästigung und Gewalt nachzugehen und bei Vorliegen eines Verdachts geeignete Maßnahmen zur Klärung, Verfolgung und Verhinderung zu ergreifen. Mitgliedern und Angehörigen der HTWK Leipzig stehen vertrauliche Beratungsmöglichkeiten zum eigenen Schutz sowie Handlungsmöglichkeiten gegen Benachteiligung, Diskriminierung, sexuelle und rassistische Belästigung und Gewalt zur Verfügung. Sie unterstützen Betroffene bei der Klärung ihrer Interessen, informieren über Beschwerderecht und Beschwerdeverfahren sowie weitere mögliche Schritte. Über Unterstützungsmöglichkeiten in einem Beschwerdeverfahren klären sie auf und verweisen gegebenenfalls auf externe Beratungsangebote.

Mögliche Ansprechpersonen sind neben der Beschwerdestelle insbesondere das Rektorat, der Studentenrat, die dezentralen/zentrale Gleichstellungsbeauftragte(n) sowie Frauenbeauftragte, der Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, die/der Konfliktbeauftragte, das Dezernat Personal, die Dekan*innen, die Studiendekan*innen. Alle genannten Ansprechpersonen können für den Erstkontakt aufgesucht werden.

Strukturen und Unterstützung:

  • (Anonyme) Beschwerden sind niederschwellig über das Feedbackmanagement der Hochschule möglich. Anzahl und Art der Beschwerden werden jährlich in einem Bericht veröffentlicht.
  • Die (dezentralen) Gleichstellungsbeauftragten und die Frauenbeauftragte der HTWK Leipzig beraten Studierende und Beschäftigte u. a. zu Benachteiligung, Diskriminierung und Mobbing am Arbeits- oder Studienplatz und sexualisierte Diskriminierung und Gewalt.
  • Die Schwerbehindertenvertretung und die Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen beraten Studierende und Beschäftigte u. a. zu Benachteiligung und Diskriminierung aufgrund von Krankheit und Behinderung.
  • Die Studiendekaninnen und Studiendekane sowie Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten (nicht an jeder Fakultät) beraten Studierende auf Studiengangsebene.
  • Die AGG Beschwerdestelle ist eingerichtet und mit sowohl einer weiblichen als auch männlichen Person besetzt. Schulungsangebote werden regelmäßig wahrgenommen.
  • Der Antidiskriminerungsleitfaden (ADL) der HTWK Leipzig (PDF, nicht barrierefrei) ist seit Ende 2022 die rechtliche Grundlage um gegen Diskriminierung, Belästigung an der HTWK Leipzig vorzugehen.

Hochschule Mittweida

Die Hochschule Mittweida bekennt sich als Weltoffene Hochschule ausdrücklich zu einem Klima der Chancengleichheit sowie zur Förderung diskriminierungsfreier Studien- und Arbeitsbedingungen. Die Gewährleistung von Chancengerechtigkeit im Hinblick auf unterschiedliche Lebenssituationen von Frauen und Männern in Studium und Beruf ist sowohl im Hochschulentwicklungsplan der HSM als auch im Leitbild Lehre verankert und mit entsprechenden Maßnahmen untersetzt.

Je nach Diskriminierungsgrund gibt es Anlaufstellen für Betroffene: Studentenrat, International Office, Mittelbauvertretung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Sozialkontaktstelle, zentrale und dezentrale Gleichstellungsbeauftragte, Referentin Gleichstellung, Konfliktlösungsbeauftragte, Ombudsmann/Ombudsfrau für forschungsbezogene Fragen, Berufungsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Betriebliches Gesundheitsmanagement.

Beispielhaft kann ausgeführt werden: Der Studentenrat bietet eine ständig zugängliche Stelle für betroffene Studierende und berät diese in Zusammenarbeit mit weiteren Anlaufstellen der Hochschule. Durch die Schaffung von weiteren Strukturen, wie dem Cosmopolitan Club der Hochschule Mittweida, werden auch feste und wahrnehmbare Strukturen und Lösungen herbeigeführt, sodass die Studierenden persönliche Ansprechpartner*innen haben. Dabei ist auch eine Ausrichtung des International Offices ein entscheidender und wichtiger Ansatzpunkt. Die Hochschule Mittweida etablierte mit der Sozialkontaktstelle im Jahr 2015 eine zentrale Anlaufstelle für Studierende und Mitarbeiter*innen in Diskriminierungsfällen. Im Jahr 2019 konnte der Fokus auf Diskriminierung, Mobbing und Konfliktverhalten durch die Bestellung der Konfliktlösungsbeauftragten gefestigt werden. Die Sozialkontaktstelle bietet mit sowohl männlicher als auch weiblicher Besetzung der Beauftragtenstellen ein umfassendes Beratungsangebot im geschützten Raum für Konfliktfälle. Ein niedrigschwelliges Kontaktangebot ermöglicht hier einen barrierearmen Zugang zum Angebot. Die Konfliktlösungsbeauftragten stellen einen Anlaufpunkt in Fällen von Konfliktverhalten, Mobbing, Diskriminierung, sexueller Gewalt und Gewaltübergriffen dar. Das Angebot ist innerhalb der Hochschule entsprechend kommuniziert und nachvollziehbar.

An der Hochschule Mittweida gilt die "Dienstvereinbarung zur Konfliktlösung am Arbeitsplatz". In dieser sind sowohl zwei Ansprechpersonen des Personalrates, als auch ein Konfliktlösungsbeauftragte*r zu benennen, an die sich betroffene Mitarbeiter*innen wenden können.

WH Zwickau

Als unmittelbare Ansprechpartner*innen für die Studierenden stehen an der WHZ vertrauensvoll neben den Gleichstellungsbeauftragten, der Inklusionsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung und der Frauenbeauftragten auch der Studentenrat (mit den verschiedenen Fachschaftsräten) sowie unmittelbar an der WHZ ein Mitarbeiter des Dezernates für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (Schwerpunkt Sozialberatung) und beim Studentenwerk Chemnitz-Zwickau Ansprechpartner*innen der Sozialberatung zur Verfügung. Insbesondere die Sozialberatungen und der Studentenrat unterstützen bei Bedarf die Studierenden mit geschulten, unbefristet angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ergänzend noch der Personalrat sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates Personal als Ansprechpartner zu nennen.

Präventives Ziel ist es, über Seminare, Ausstellungen (bspw. Wanderausstellungen zum Thema sexualisierte Gewalt und Diskriminierung in Kooperation mit der Koordinierungsstelle und dem Gleichstellungsbereich), Vorträge/Informationsveranstaltungen und Selbsthilfegruppen der Region (wie bspw. der Zwickauer Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe „Gesundheit für alle e.V.“) zu informieren. Dabei gilt es, auch auf sprachlicher Ebene ein Bewusstsein gegen diskriminierende Formulierungen zu schaffen.

Zur Sensibilisierung für diese Problematik sollen geeignete Weiterbildungsangebote durch die Beschäftigten, insbesondere die Personalverantwortlichen genutzt werden. Hier können auch durch die zentrale Gleichstellungsbeauftragte Weiterbildungen zur Sensibilisierung (zum Beispiel in Berufungs- und Bewerbungsverfahren) vermittelt werden. Auch im Frauenförderplan der WHZ wird explizit das Thema Diskriminierung und Belästigung angesprochen. Studentinnen und Mitarbeiterinnen können sich der Frauenbeauftragten anvertrauen, welche mit individuellem Beistand von Fachfrauen (Juristinnen, Ärztinnen und Psychologinnen) unterstützt. Speziell für Studierende steht zugleich ein männlicher Mitarbeiter der Studien- und Sozialberatung zur Verfügung.

Leitlinien an der WHZ: Bei Einwilligung der Betroffenen gilt es die Beschwerde an die Hochschulleitung (ggf. an die Dezernentin für Personal) weiterzuleiten. Diese ist verpflichtet, die zur Überprüfung der Beschwerde erforderlichen Ermittlungen zu veranlassen und bei festgestellter (bspw. sexueller) Belästigung im Einzelfall angemessene disziplinarrechtliche oder arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, wobei die Beschwerde nicht zur Benachteiligung der betroffenen Person führen darf.

Es gibt ferner ein Gleichstellungskonzept, das sich grundlegend gegen Diskriminierung richtet und auch einen internen Code of Conduct hinsichtlich Antidiskriminierung festlegt. Auch werden durch die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten hinsichtlich der Sensibilisierung der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten kommuniziert.

Es besteht außerdem die Übereinkunft der unmittelbaren Information des Rektorats im Falle einer Beschwerde im Sinne des AGG.

Hochschule Zittau/Görlitz

  • Broschüre: Beratungsangebote für Studierende
  • Broschüre: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Fachschaftsrat
  • Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten und Institute
  • Personalgespräche
  • AGG-Beschwerdestelle wurde eingerichtet

Palucca Dresden

Die Studierenden können sich mit ihren Beschwerden an das Studentenbüro oder den Studentenrat in der Hochschule wenden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerks Dresden zu nutzen. Auch stehen die Dozentinnen und Dozenten den Studierenden als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Für die Hochschulangehörigen sind das Personalreferat oder der Personalrat die ersten Anlaufstellen für Beschwerden. Die genannten Anlaufstellen bzw. gewählten Gremien prüfen sachlich und vertrauensvoll jede eingegangene Beschwerde. Insbesondere die Gremien sind gewählte Repräsentanten der Studierenden und Mitarbeitenden, sodass sie jede Beschwerde ernst nehmen sowie gewissenhaft und vertrauensvoll prüfen. Es besteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Bei Einstellung neuer Beschäftigter wird zudem das Handout zum AGG ausgegeben. Dies geschieht vorbeugend und aufklärend. Grundsätzlich treten auch die Dienstvorgesetzen aufklärend, beratend und verwarnend auf und wirken darauf hin, dass Diskriminierungen ausbleiben oder abgestellt werden. Zur Unterstützung hat die Hochschule eine Konfliktbeauftragte, die ebenfalls eingeschaltet werden könnte.

HfBK Dresden

Die an der Hochschule erlassene Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt regelt den Umgang mit Beschwerden im Fall des Verstoßes gegen diese Richtlinie. Folgende Instanzen der Hochschule bieten eine vertrauliche Beratung zum Schutz und Handlungsmöglichkeiten an: Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte, Frauenbeauftragte, Konfliktbeauftragte, Anti-Mobbing-Ansprechpartnerin des Personalrates und die Beschwerdestelle der Hochschule nach § 13 AGG.

HGB Leipzig

An der HGB stehen den Mitarbeitenden sowie Studierenden als Ansprechpartner*innen ein Gleichstellungsteam, eine Inklusionsbeauftragte, eine Frauenbeauftrage, eine Vertrauensperson für ausländische Studierende, eine Beschwerdestelle für Konfliktsituationen am Arbeitsplatz, eine Beschwerdestelle gemäß allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz sowie ein Ansprechpartner für Antikorruption zur Verfügung.

Fragen zu psychologischen Beratungsangeboten werden über den Studierendenrat der HGB Leipzig beantwortet. Die Psychosoziale Beratung erfolgt über das Studentenwerk Leipzig. Darüber hinaus befindet sich eine externe Beschwerdestelle im Aufbau.

HMT Leipzig

An der HMT gibt es für betroffene Mitarbeiter*innen und Studierende mehrere Anlaufstellen, um Beschwerden dieser (und anderer) Art vorzutragen und auf Missstände hinzuweisen, darunter auch das Büro der Gleichstellungsbeauftragten. Außerdem hat die HMT auf Anregung und/oder unter Mitwirkung des Gleichstellungsbereiches folgende einschlägige Leitlinien- Papiere erstellt:

  • „Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig“ (2016)
  • Broschüre: „Wir müssen reden! Über sexualisierte Diskriminierung“ (2019)

Beide Leitlinienpapiere richten sich an und gelten grundsätzlich für alle Angehörigen und Mitglieder der HMT. Die Broschüre „Wir müssen reden!“ zielt aber sowohl in ihrer graphischen Gestaltung als auch im Sprachduktus stärker auf die Studierenden der HMT. Diese Broschüre wird allen Studienanfängerinnen und Studienanfängern im Rahmen der technischen Immatrikulation ausgehändigt. Die „Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt“ wird allen neu an die HMT kommenden Kolleginnen und Kollegen ausgehändigt. Das aktuelle Gleichstellungskonzept (Laufzeit 2020-2024) widmet sich der Thematik unter mehreren Blickwinkeln.  

HfM Dresden

Die Hochschule hat im Jahr 2017 eine Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt erlassen. Über den Senat und die Fakultäten wurden alle Hochschulangehörigen für dieses Thema sensibilisiert. Zur vertraulichen Beratung hat die Hochschule eine Beauftragte für sexuelle Diskriminierung und Gewalt bestellt. Außerdem steht die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule in allen Fällen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Den Studierenden steht seit 2020 eine Anonyme Beschwerdestelle für schriftliche Beschwerden zur Verfügung.

Studierende werden außerdem auf Möglichkeiten der Rechtsberatung durch das Studentenwerk sowie auf Unterstützung durch die Opferhilfe Sachsen e.V., den Verein Frauen für Frauen „Sowieso“, das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hingewiesen.

Die Hochschule ist außerdem als Arbeitsgeber nach dem AGG verpflichtet, präventive Maßnahmen zu ergreifen, die zur Enttabuisierung und zur Sensibilisierung für das Thema in der Hochschule beitragen. Dazu gehört die Aufklärung der Beschäftigten über sexualisierte Diskriminierung und Gewalt sowie über gesetzliche Regelungen und Sanktionen, die Bereitstellung von Informationen und Handlungsanweisungen, was Einzelne tun können, wenn sie eine Diskriminierung beobachten oder ihnen eine Diskriminierung gemeldet wird (Flyer, Plakate, Website, etc.). Die Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Diskriminierung wird bei Neuimmatrikulationen sowie bei Neueinstellungen von Lehrenden und Beschäftigten ausgehändigt.

Handlungsleitfäden und Informationen zu Antidiskriminierung im Hochschulkontext

Leitfäden und Handlungsempfehlungen

Linktipps und Leseempfehlungen