Daten zum Thema Inklusion im Hochschulbereich in Sachsen

Daten der 21. Sozialerhebung für Sachsen

15 % der Student*innen in Sachsen weisen laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes, welche im Sommersemester 2016 durchgeführt wurde, eine nicht-studienerschwerende Beeinträchtigung auf. Weitere 10 % geben im Rahmen der Erhebung an, dass sie eine studienerschwerende Beeinträchtigung haben. 61 % der sächsischen Student*innen mit studienerschwerender Beeinträchtigung werden durch diese stark oder sehr stark beeinträchtigt. Die Formen der Beeinträchtigung umfassen dabei überwiegend, bezogen auf die Student*innen mit studienerschwerender Beeinträchtigung aller Bundesländer, psychische Beeinträchtigungen (55 %), chronisch-somatische Krankheiten (30 %), Mobilitätseinschränkungen (10 %) und Sehbeeinträchtigungen (10 %), wobei Mehrfachnennungen seitens der Befragten möglich waren.

(Erhebungszeitraum Sommersemester 2016)

Quelle: Ergebnisse der 21. Sozialerhebung des DSW

 

Daten der Best2-Studie für Sachsen

Im Oktober 2018 wurden die Ergebnisse der Studie „beeinträchtigt studieren - best2“ veröffentlicht. Teilgenommen haben in Sachsen die vier Universitäten, vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie zwei Hochschulen aus dem Bereich Kunst/Musik/Theater/Tanz.

  • Laut den Befragungsergebnissen sind psychische Erkrankungen die von Student*innen in Sachsen am häufigsten genannte Form der Beeinträchtigung (52,3 Prozent).
  • Chronisch-somatische körperliche Erkrankungen werden von 19,5 Prozent der Student*innen mit Beeinträchtigungen genannt.

Des Weiteren wurden die folgenden Formen der Beeinträchtigungen angegeben:

  • Bewegungsbeeinträchtigungen – 4,9 Prozent
  • Teilleistungsstörungen – 4,2 Prozent,
  • Hör- und Sprechbeeinträchtigungen – 3,2 Prozent,
  • Sehbeeinträchtigungen - 2,4 Prozent,
  • andere Beeinträchtigungen (z.B. Tumorerkrankungen, Autismus-Spektrum-Störung) – 4,8 Prozent,
  • psychische Erkrankungen und chronisch-somatische Erkrankungen – 2,2 Prozent
  • sowie andere Mehrfachbeeinträchtigungen – 6,5 Prozent.

Quelle: Deutsches Studentenwerk

Umfrage zur Situation der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Sachsen (2019)

Um herauszufinden, welches Tätigkeitsprofil die derzeit eingesetzten Beauftragten an den Hochschulen und der Berufsakademie in Sachsen haben und welche Arbeitsbedingungen der Ausübung der Tätigkeiten zugrunde liegen, hat die Koordiniationsstelle im September 2019 eine onlinebasierte Befragung durchgeführt.

Die Auswertung der Befragung findet sich in folgendem PDF.

Ausgesuchte Ergebnisse der Studie:

  • Tätigkeitsbeschreibung: Bei 15 % der Befragten liegt eine Tätigkeitsbeschreibung für das Amt vor.
  • Mitwirkung: Für die Umsetzung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind 55 % der Befragten an ihrer Einrichtung verantwortlich. 30 % werden in die Planung und Umsetzung von baulichen Maßnahmen mit einbezogen. An Akkreditierungsverfahren sind 20 % der Beauftragten beteiligt. Mitwirkungsrechte, z.B. in Studienkommissionen, sind in 20 % der Fälle gewährleistet.
  • Arbeitsaufwand: Die Mehrzahl der Beauftragten (60 %) nimmt eine Erhöhung des Arbeitsaufwandes in den letzten drei Jahren wahr. Das betrifft überwiegend den Bereich Beratung von Studierenden.
  • Ressourcenausstattung: 55 % der Beauftragten beurteilen die Personalausstattung ihres Amtes als „ausreichend“ oder „eher ausreichend“. Der Zeitumfang für die Ausübung der Arbeit wird von 40º% als „ausreichend“ oder „eher ausreichend“ beurteilt.

 

Umfrage zur Situation der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Sachsen (2022)

Einleitung

Die Hochschulen und die Berufsakademien in Sachsen haben sich auf den Weg gemacht, inklusive Einrichtungen zu werden. Maßgeblich dafür sind die Sondermittel für Inklusion, die seit 2015 jährlich an die Hochschulen und die Berufsakademie durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ausgereicht werden. Darüber hinaus haben im Jahr 2018 alle Hochschulen und die Berufsakademie Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt. Mit den Zielvereinbarungen 2021 bis 2024 wurde die Fortschreibung der Aktionspläne zwischen den Hochschulen und dem SMWK vereinbart.

Ein weiterer zentraler Schwerpunkt in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Herstellung chancengleicher Bedingungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist weiterhin die Arbeit der Beauftragten für die Belange dieser Studierendengruppe. Neben Bremen ist Sachsen derzeit das einzige Bundesland, welches Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen (im Folgenden: Beauftragte) nicht im Hochschulgesetz auf Landesebene vorsieht. Dem Amt wird jedoch bundesweit sehr viel Bedeutung beigemessen ¬ sowohl in der individuellen Beratung und Begleitung von Studierenden als auch in strukturellen Fragen. Trotz der fehlenden hochschulgesetzlichen Verankerung der Beauftragten in Sachsen, haben viele Hochschulen Beauftragte eingesetzt. Im Unterschied zum Hochschulfreiheitsgesetz sieht das Sächsische Berufsakademiegesetz eine*n Beauftragte*n für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen vor (Sächsisches Berufsakademiegesetz § 1 Abs. 6). Aufgrund der dezentralen Struktur der Berufsakademie mit ihren sieben Standorten im Bundesland hat sich die Leitung der Einrichtung für die Einsetzung von einem*einer Beauftragten pro Standort entschieden.

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks (IBS) hat 2013 eine bundesweite Umfrage zu den Arbeitsbedingungen und dem Tätigkeitsprofil der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten durchgeführt. Wir bedanken uns dafür, dass wird den zugrundeliegenden Fragebogen erneut für die vorliegende Umfrage nutzen durften.

Die Ergebnisse der von uns durchgeführten Umfrage zeigen, welches Tätigkeitsprofil die derzeit eingesetzten Beauftragten an den Hochschulen und der Berufsakademie in Sachsen haben und welche Arbeitsbedingungen der Ausübung der Tätigkeiten zugrunde liegen. Neben diesen Aspekten wurden Fragen hinzugezogen, die sich auf die aktuelle pandemiebedingte Situation an den Hochschulen beziehen. Die Umfrage wurde onlinebasiert im Februar 2022 durch die Koordinierungsstelle durchgeführt. Der Fragebogen findet sich in der Anlage.

Die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen vernetzt die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie Mitarbeitende mit koordinierender Funktion in diesem Bereich. Zum Befragungszeitpunkt gab es an einer Hochschule in Sachsen keine Ansprechperson für Studierende mit Behinderungen. Eine Hochschule hat zwei Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bestellt, eine Hochschule hat neben der beauftragten Person noch eine*n Vertreter*in bestellt. Insgesamt wurden 22 Personen gebeten, sich an der Umfrage zu beteiligen (2019: 22). Diese verteilen sich auf Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Kunst-, Musik- und Tanzhochschulen und die Berufsakademie Sachsen.

Die Umfrage erfolgte über ein Online-Formular, das über einen Link zugänglich gemacht wurde. Knapp zwei Drittel der von uns benachrichtigten Beauftragten nahmen an der Umfrage teil: insgesamt wurden 16 Online-Fragebögen ausgefüllt, davon 13 vollständig.

Ausgewählte Ergebnisse

  • Bestellung/Berufung der Beauftragten: Fast alle Befragten (90%) werden durch die Hochschulleitung berufen oder bestellt. Im Jahr 2019 waren es 70%.
  • Rechtliche Verankerung: Das sächsische Hochschulfreiheitsgesetz macht zur rechtlichen Stellung der Beauftragten weiterhin keine Angaben. In 40% der Fälle ist an der jeweiligen Hochschule der*die Beauftragte rechtlich in der Grundordnung verankert.
  • Tätigkeitsbeschreibung: Bei 80% der Befragten liegt eine Tätigkeitsbeschreibung für das Amt vor. 2019 waren es 15%.
  • Ressourcenausstattung:
  • 50% der Befragten bewerten die personelle Unterstützung als ausreichend oder eher ausreichend.
  • Ein Drittel wird durch Mitarbeiter*innen unterstützt.
  • Seit 2019 wird der Arbeitsaufwand von vielen Beauftragten als weiterhin steigend wahrgenommen, wobei die Corona-Pandemie als neuer Faktor hinzugekommen ist.
  • Der Zeitumfang zur Ausübung des Amtes wird zunehmend als weniger ausreichend empfunden.
  • 40% der Befragten verfügen über ein Budget für Sachmittel.
  • Im Vergleich zu 2019 stehen mehr barrierefreie Beratungsräume zur Verfügung.
  • Corona-Pandemie und Krisenstäbe: Die Beauftragten waren während der Pandemie mehrheitlich nicht in die Krisenstäbe eingebunden.

3. Besetzung des Beauftragten-Amtes

Zum Zeitpunkt der Befragung war das Amt der*des Beauftragten an so gut wie allen erfassten Hochschulen besetzt (2022: 13; 2019: 18). Lediglich in zwei Fällen war das Amt nicht besetzt, wobei die Beratung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an diesen Hochschule von anderen Beratungsstellen bzw. Personen übernommen wurde.

Der überwiegende Anteil der Befragten gab an, das Amt bereits seit mehr als fünf Jahren auszuüben (2022: 9; 2019: 3). Vier Personen übten das Amt seit einem Zeitraum zwischen zwei und fünf Jahren aus (2019: 10). Zwei Personen besetzen 2022 das Amt seit weniger als zwei Jahren.

4. Organisatorische Rahmenbedingungen

4.1 Einsetzung der*des Beauftragten und strukturelle Anbindung des Amtes in der Hochschule

In Sachsen sieht das Hochschulfreiheitsgesetz keine Berufung eines*einer Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen vor. Die jeweiligen Hochschulen entscheiden also selbst, ob und wie sie das Amt besetzen und in ihrer Organisation verankern. 13 Personen gaben an, dass an ihrer Hochschule eine Berufung oder Bestellung durch die Hochschulleitung für das Amt vorgesehen ist (2019: 14). Eine Person gab an, dass an der jeweiligen Hochschule ein Wahlverfahren vorgesehen ist (2019: 1).

In 6 der erfassten Hochschulen ist das Amt auch strukturell in der Hochschulordnung, Satzung o.ä. verankert (u.a. wurde der Aktionsplan als Verankerungsinstrument genannt) (2019: 8). In 8 Hochschulen gibt es keine rechtliche Verankerung an der jeweiligen Einrichtung (2019: 9).

Bezüglich der organisatorischen Anbindung gaben 6 Befragte an, dass ihr Amt an keine organisatorische Einheit innerhalb der Hochschule angegliedert ist (2019: 1). 9 Befragte gaben an, dass ihr Amt innerhalb einer Organisationseinheit der Hochschule angegliedert ist (2019: 16). Am häufigsten war das Amt dabei an die Hochschulleitung (3 Personen, 2019: 10) und die Zentrale Studienberatung (1 Person; 2019: 3) sowie an die Fakultät/den Fachbereich (1 Person) angebunden. Dabei gab der überwiegende Anteil an, dass sich die bestehende Anbindung innerhalb der Hochschule bewährt habe (2022: 13; 2019: 14).

Nur 3 Personen wissen sicher, dass für ihre Tätigkeiten eine Aufgabenbeschreibung vorliegt (2019: 3). 11 Personen gaben an, dass es Beauftragte nur auf zentraler Ebene gibt.

4.2 Mitwirkung der Beauftragten am Aktionsplan und am Auf- und Ausbau barrierefreier Strukturen in der Hochschule

In Sachsen haben alle Hochschulen sowie die Berufsakademie Sachsen seit 2018 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Für die Umsetzung des Aktionsplans sind 2022 13 der Befragten an ihrer Einrichtung verantwortlich (2019: 11). 12 Personen sind auch gleichzeitig für die Fortschreibung verantwortlich.

6 der befragten Beauftragten geben an, in die Planung und Umsetzung von Um- und Neubaumaßnahmen eingebunden zu sein (2019: 6). In die Überarbeitung rechtlicher Regelungen sind nur 3 Beauftragte (2019: 6) eingebunden. Die Einbindung in Akkreditierungsverfahren ist in 6 Fällen gewährleistet (2019: 4). Von den erfolgreich Befragten geben 5 Personen an, gegenüber ihrer Hochschulleitung verpflichtet zu sein, über ihre Arbeit und die Lage der Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen regelmäßig zu berichten (2019: 8).

12 Beauftragte nutzen darüber hinaus den Weg, in bilateralen Gesprächen mit Mitgliedern der Hochschulleitung (z.B. Rektorat, Prorektorat Lehre etc.) über Bedarfe von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu informieren.

5. Angebote der Beauftragten für Studierende und Lehrende

5.1 Angebote für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Was Angebote für Studierende betrifft, so zeigt die Umfrage deutlich, dass individuelle Unterstützungsmaßnahmen für die jeweilige Studiensituation dominieren. Dies war bereits in der Umfrage 2019 der Fall. Von den Befragten gaben 14 Beauftragte an dass sie in diesem Bereich Angebote machen (2019: 17),. Darüber hinaus dominiert die persönliche Information und Beratung Studieninteressierter/Studierender in allen Fragen, die im Zusammenhang mit Behinderung und chronischer Krankheit im Studium stehen (2022: 13; 2019: 15). Konkret betrifft das bspw. die Unterstützung bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen oder auch die Vermittlung zwischen Lehrenden und Studierenden. Dazu zählen auch die Erarbeitung von Informationsmaterialien (2022: 11; 2019: 13) und die Durchführung von Informationsveranstaltungen (Orientierungsveranstaltungen, Schnupperkurse, Veranstaltungen für Erstsemester) (2022: 8; 2019: 10). Des Weiteren erstellen die Beauftragten Stellungnahmen zu unterschiedlichen Anträgen. Stellungnahmen zu Nachteilsausgleichen nach Aufforderung des Prüfungsamtes (2022: 10; 2019: 11) sowie Stellungnahmen zu Anträgen Studierender auf technische Hilfsmittel oder Assistenzen auf Aufforderung von Sozialleistungsträgern (2022: 6; 2019: 9) überwiegen. Eine Mehrfachauswahl war möglich.

Optionen

Anzahl

Häufigkeit nach Teilnehmer*innen

Häufigkeit nach Antworten

Persönliche Information und Beratung Studieninteressierter / Studierender in allen Fragen, die im Zusammenhang mit Behinderung und chronischer Krankheit im Studium stehen

13

92,86%

14,61%

Individuelle Unterstützung in der jeweiligen Studiensituation (z.B. bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen, Vermittlung zwischen Lehrenden und Studierenden)

14

100,00%

15,73%

Erstellung von Stellungnahmen auf Anforderung des Prüfungsamtes im Prozess der Beantragung von Nachteilsausgleichen

10

71,43%

11,24%

Erarbeitung von Informationsmaterialien für Studieninteressierte / Studierende (Merkblätter, Leitfäden, Flyer o.ä.)

11

78,57%

12,36%

Durchführung von Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte / Studierende (z.B. Orientierungsveranstaltungen, Schnupperkurse, Veranstaltungen für Erstsemester)

8

57,14%

8,99%

Initiierung/Begleitung der Vernetzung Studierender (z.B. AG Behinderung und Studium, Selbsthilfegruppen)

4

28,57%

4,49%

Angebot spezieller Serviceleistungen für Studierende mit Behinderungen und chronischer Krankheit (z.B. Umsetzungsdienst)

5

35,71%

5,62%

Aufbau und Pflege eines Internetangebotes

8

57,14%

8,99%

Verwaltung bzw. Vergabe von technischen Hilfsmitteln (Mikroportanlagen o.ä.)

8

57,14%

8,99%

Verwaltung bzw. Vermittlung von Assistenzen (z.B. Bundesfreiwilligendienst) oder wissenschaftlichen Hilfskräften

2

14,29%

2,25%

Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anträgen Studierender auf technische Hilfsmittel oder Assistenzen auf Anforderung der Sozialleistungsträger

6

42,86%

6,74%

Gesamt

89 Antworten

14 Teilnehmer

Tabelle 1: Angebote für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

5.2 Angebote für Lehrende und Prüfende

Die Angebote der Beauftragten, welche sich an Lehrende und Prüfende der Hochschulen und der Berufsakademie richten, sind vielfältig. Den größten Anteil machen individuelle Beratungen zu Nachteilsausgleichen und barrierefreier Lehre aus. 13 der Beauftragten gaben an, in diesem Bereich Angebote zu machen (2019: 15). 11 (2019: 12) der Beauftragten stehen für die Bereitstellung von Informationsmaterialien, wie bspw. Leitfäden und 9 (2019: 10) für die Durchführung von Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen zur Verfügung. Darüber hinaus werden Beauftragte in die Organisation von Prüfungen im Kontext der Gewährung von Nachteilsaugleichen einbezogen (2022: 8; 2019: 9). Dazu zählen u.a. Unterstützung beim Raumangebot sowie Prüfungsaufsicht. Eine Mehrfachauswahl war möglich.

5.3 Veränderung des Arbeitsaufwands

Was den Arbeitsaufwand bzw. dessen Veränderung in den letzten drei Jahren betrifft, so schätzen 6 Beauftragte den Arbeitsaufwand als etwa gleichbleibend ein (2019: 4). 6 der Beauftragten nimmt eine deutliche Erhöhung des Arbeitsaufwandes wahr (2019: 12). In einer offenen Antwortkategorie konnten sich die Teilnehmenden der Umfrage dazu äußern, in welchen Bereichen bzw. zu welchen Themen die Anforderungen gestiegen sind. Hierbei spielten insbesondere Änderungen von Lehr- und Prüfungsmodalitäten infolge der Corona-Pandemie, Anfragen zu Nachteilsausgleichen wegen chronischen Krankheiten (auch coronabedingt), die Fortschreibung des Aktionsplans sowie Nachfragen nach Beratungsangeboten eine Rolle.

6. Ressourcen der Beauftragten

6.1 Zeitliche Ressourcen

Das Amt wird laut der Umfrage 2022 von 8 Personen im Ehrenamt ausgeführt, von 3 Personen als Teilaufgabe im Bereich Lehre und von 3 Personen als Teilaufgabe im Bereich der Verwaltung.

Der Zeitumfang für die Arbeit als Beauftragte*r insgesamt wird in 6 der Fälle als „ausreichend“ oder „eher ausreichend“ beurteilt (2019: 6). Außerdem schätzen 8 Beauftragte die verfügbare Zeit als „eher unzureichend“ oder „unzureichend“ ein (2019: 6).

6.2 Personelle und finanzielle Ressourcen

Die Mehrheit der Beauftragten (10; 2019: 11) wird nicht durch eine*n Mitarbeiter*in (z.B. Koordinator*in, Berater*in) unterstützt. In 5 der Fälle verfügen die Befragten über Unterstützung durch studentische Hilfskräfte, wobei die Stundenanzahl stark variiert (2019: 5). Die Personalausstattung insgesamt wird von 7 Personen als ausreichend oder eher ausreichend bewertet und von 7 Personen als unzureichend oder völlig unzureichend

Nur zwei Personen geben an, über ein Budget für Tutor*innen zu verfügen (2019: 1). 5 der Befragten hat ein Budget für Sachmittel zur Verfügung, 8 (2019: 6) haben keine Mittel für Reise- oder Veranstaltungskosten. Die Möglichkeit, über ein weiteres Budget Sachmittel abzurechnen (z.B. über die Schwerbehindertenvertretung, Studienberatung), besteht in 6 der Fälle (2019: 5). Die finanzielle Ausstattung wird in der aktuellen Umfrage von 8 Personen als ausreichend und eher ausreichend sowie von 6 Personen als eher unzureichend und völlig unzureichend bewertet.

6.3 Barrierefreie Ausstattung

Was die Ausstattung mit einem eigenen Beratungsraum betrifft, so gaben 10 der Beauftragten an, über einen eigenen, barrierefrei zugänglichen Beratungsraum zu verfügen (2019: 7). 4 der Beauftragten verfügen nicht über einen eigenen Beratungsraum (2019: 7).

6.4 Kooperationen und Vernetzung auf Hochschulebene

Die folgenden Institutionen sind für den Informationsaustausch der Beauftragten besonders wichtig:

  • Studienberatungsstellen (2022: 12; 2019: 11),
  • Prüfungsamt bzw. Prüfungskommissionen (2022: 11; 2019: 12),
  • Sozialberatungsstelle des Studentenwerks (2022: 11; 2019: 12), psychologische Beratungsstelle für Studierende des Studentenwerkes bzw. der Hochschule (2022: 10; 2019: 12)
  • die Schwerbehindertenvertretung der Hochschule (2022: 8; 2019: 12)

In vielen Einrichtungen gibt es ein Netzwerk, bspw. in Form eines Arbeitskreises, in dem verschiedene Struktureinheiten zum Thema Studium und Behinderung zusammenarbeiten (2022: 9; 2019: 10). Darüber hinaus gibt es in einigen Einrichtungen Maßnahmen zur Implementierung eines Diversity Managements (z.B. Benennung von Verantwortlichen, Leitbilddiskussionen, Einrichtung von Arbeitsgruppen oder Stabsstellen). 5 Befragte sind als  Beauftragte für Studierende mit Behinderungen in die entsprechenden Prozesse eingebunden, z.B. in Form von Zuarbeiten mit Bezug zu Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, als Mitglied in übergeordneten Senatskommissionen oder Arbeitskreisen (2019: 5).

Aufgrund der pandemiebedingten Entwicklungen seit Anfang 2020 wurde den Beauftragten die Frage nach der Einbindung in die hochschuleigenen Krisenstäbe gestellt: Werden Sie in die Arbeit von Krisenstäben an Ihrer Hochschule eingebunden (zum Beispiel während der Corona-Virus-Pandemie)? 11 Befragte antworteten, dass sie nicht in die Arbeit von Krisenstäben eingebunden seien (versus 3 Befragte, die in die Arbeit von Krisenstäben an ihrer Hochschule eingebunden sind).

6.5 Weiterbildung

Die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben einen hohen Weiterbildungsbedarf. Die Mehrheit der Beauftragten nutzt die Weiterbildungsmöglichkeiten der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks (IBS) und der Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen.

Hier finden Sie den gesamten Bericht als barrierefreie PDF.