Aktionspläne der TU Chemnitz und TU Dresden kürzlich fortgeschrieben
Aktionspläne zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dienen dazu, konkrete Schritte und Maßnahmen festzulegen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen. Diese Pläne sind wichtige Instrumente, um die Umsetzung der UN-BRK auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu gewährleisten. Die Hochschullandschaft in Sachsen weist dabei die Besonderheit auf, dass Sachsen das einzige Bundesland ist, in dem alle staatlichen Hochschulen einen Aktionsplan verfasst haben. In den aktuellen Zielvereinbarungen zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen wurde die Fortschreibung der Aktionspläne vereinbart. Bereits 2021 haben beispielsweise die Hochschule Mittweida (Aktionsplan als PDF-Download (Externer Link)) und die Hochschule für Musik in Dresden (Aktionsplan als PDF-Download (Externer Link)) ihre Pläne fortgeschrieben. Im Allgemeinen zeigen die Fortschreibungsprozesse, dass unter anderem die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit sowie inklusive Lehre zu den neuen Schwerpunkten im Inklusionsbereich an den Hochschulen zählen. Die TU Chemnitz (Aktionsplan der TU Chemnitz als PDF-Download (Externer Link)) und die TU Dresden (Externer Link) haben ihre Aktionspläne ebenfalls jüngst fortgeschrieben.
Hilfreich ist grundsätzlich eine strukturierte Fortschreibung entlang der empfohlenen Kriterien des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Externer Link). Dazu zählen unter anderem fundierte Sachstandsanalysen, Transparenz und Verbindlichkeit. Ebenfalls sollte die Veröffentlichung als barrierefreies Dokument selbstverständlich sein. Dies wird unter anderem von der TU Dresden zeitnah angestrebt.