Erweiterung des Angebots zur Barrierefreiheit auf unserer Website
Im Juni 2024 wurde unsere Website mit dem BIK-Prüfzeichen für Barrierefreiheit ausgezeichnet. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde auch das Angebot um Inhalte in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erweitert. In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), § 4, sind auf der Startseite der Website folgende Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache verfügbar: wesentliche Inhalte der Website, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der Hauptinhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Hinweise auf weitere verfügbare Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache. Die erweiterten Inhalte stehen nun zur Verfügung, um den Zugang zur Website für alle Nutzer*innen barrierefreier zu gestalten.