KCS gibt Stellungnahme zum Entwurf der Sächsische Gleichstellungsplanverordnung (SächsGleiPlanVO-E) ab

Am 6. Februar 2024 hat die Sächsische Staatsregierung einen Entwurf für die Sächsische Gleichstellungsplanverordnung (Externer Link) veröffentlicht und zur Anhörung freigegeben. Bis zum 6. März hatten verschiedene Stellen die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Auch die KCS hat eine Stellungnahme (PDF) abgegeben.

Die Verordnung wird festlegen, wie Gleichstellungspläne in den Dienststellen der Landesverwaltung umgesetzt werden sollen. Diese Pläne beinhalten Maßnahmen zur Herstellung von Chancengerechtigkeit für alle Mitarbeiter, insbesondere unter Berücksichtigung von Geschlechteraspekten. Die Verordnung umfasst zehn Paragraphen, welche unter anderem Datenanforderungen, Maßnahmenkataloge und Übergangsregelungen beinhalten. Die Verordnung gilt für Dienststellen der Landesverwaltung. Kommunale Dienststellen unterliegen aufgrund der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie Sonderregelungen.

2024_Stellungnahme_Gleichstellungsplan_Koord.pdf

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