Zuschussvereinbarung für die Jahre 2025 bis 2032 von Hochschulen und Freistaat unterzeichnet

Am 15. Mai haben die staatlichen Hochschulen in Sachsen und der Freistaat die Zuschussvereinbarung für die Jahre 2025 bis 2032 unterzeichnet (vgl. Pressemitteilung SMWK). Für diesen Zeitraum wird die finanzielle Grundausstattung aller Hochschulen geregelt und insgesamt rund sieben Milliarden Euro bereitgestellt. Die Vereinbarung ermöglicht den Hochschulen eine Stabilisierung ihrer langfristigen Personal- und Sachplanung sowie die Umsetzung strategischer Ziele, darunter die Deckung des Fachkräftebedarfs, verstärkte Digitalisierung, nachhaltige Campusentwicklung und Förderung des Wissens- und Technologietransfers.

Im Rahmen dieser Planung wurde zudem Anfang Februar 2024 die Hochschulentwicklungsplanung 2025plus (PDF, nicht barrierefrei) beschlossen, welche die Weiterentwicklung der Hochschulen unterstützt und neue Studienangebote wie Astrophysik, Wirtschaftsinformatik und Bauingenieurwesen einführt. Auch im Plan enthalten ist die Bestrebung, Chancengerechtigkeit, Gleichstellung, Diversität und Familienfreundlichkeit in den Strukturen der sächsischen Hochschulen zu verankern. Dies impliziert die Realisierung eines diskriminierungsfreien Studiums und einer diskriminierungsfreien beruflichen oder wissenschaftlichen Tätigkeit sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung entsprechender Strategien und Konzepte.

Vor allem die Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen stellt einen entscheidenden Faktor für die Leistungsfähigkeit des sächsischen Wissenschaftssystems dar. Die Hochschulen setzen daher auf gezielte Maßnahmen zur Förderung von Frauen in unterrepräsentierten Fächern sowie auf transparente, kompetenzorientierte Personalauswahlverfahren. Es wird angestrebt, flexible Zielquoten und hochschulspezifische Gleichstellungskonzepte zu implementieren, um geschlechtergerechte Karrierewege zu fördern. Außerdem soll eine gendergerechte Ausgestaltung von MINT-Studiengängen einen Beitrag zur Nutzung des Potentials von Frauen für naturwissenschaftlich-technische Berufe.

Des Weiteren sollen präventive Maßnahmen ergriffen werden, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und Betroffene an Beratungsangebote zu vermitteln. Und auch der Ausbau von Angeboten zur Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie ist im HEP vorgesehen sowie werden im HEP auch die strukturelle Verankerung von Inklusion und die Förderung von Diversität als Ziele definiert.