Rechtsfragen der inklusiven Hochschule

Datum
Veranstaltungsart
Vortrag
Ort
Online
Kategorie

Rund 16 % der Studierenden haben gesundheitliche Beeinträchtigungen, die das Studium erschweren – Tendenz steigend. Gleichwohl fand die hochschulische Inklusion im rechtswissenschaftlichen Schrifttum bislang kaum Beachtung. Eine eingehende wissenschaftliche Untersuchung zur Herstellung von Inklusion im gesamten Student Life Cycle, d.h. von der Erlangung eines Studienplatzes bis hin zum Abschluss des Studiums, steht noch aus. Die Referentin ging daher im Rahmen ihres Promotionsprojektes der Frage nach, welche Instrumente das Recht zur Herstellung von Inklusion im staatlich gestalteten Student Life Cycle bereithält und wo jeweils die Grenzen ihres Einsatzes liegen.

Der Vortrag wird sich nach einer kurzen Vorstellung der Struktur der Doktorarbeit in erster Linie mit den übergreifenden Instrumenten zur Förderung der tatsächlichen Inklusion befassen. Jana Hövelmann wird einen Einblick in die Instrumente geben, die bereits nach geltendem Recht existieren, um Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen effektiv zu realisieren und so zu verhindern, dass sich die abstrakte bzw. konkrete Diskriminierungsgefahr für Studierende mit Behinderungen verwirklicht. Der Vortrag schließt mit einem Ausblick auf mögliche zu schaffende Rechtsnormen, die zu einer Stärkung der inklusiven Hochschule beitragen können. 

Die Referentin

Diplom-Juristin Jana Hövelmann ist seit Oktober 2019 Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Jörg Ennuschat) an der Ruhr-Universität Bochum. Seit Juni 2025 absolviert sie ihr Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Dortmund.